
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Krankenversicherung: Für das finanzielle Polster im Alter
In diesem Beitrag ...
- Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das hat es damit auf sich
- Arbeitgeberzuschuss für betriebliche Altersvorsorge
- Pflichten, Pflichten, Pflichten: Das hat sich seit 2018 getan
- Berechnung des Arbeitgeberzuschusses: Auch ohne Bestnoten in Mathe kein Problem
- Berücksichtigung bisheriger Arbeitgeberzuschüsse ist ein Muss
Ein Unternehmen aufzubauen, kann ziemlich mühsam sein. Das liegt unter anderem an der ständigen Belastung durch Löhne, Nebenkosten und Steuern. Weitere Pflichten wie die Fahrtkostenerstattung durch Arbeitgeber:innen sind da natürlich noch der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. 💧 Kein Wunder also, dass viele Arbeitgeber:innen bei diesen vielen Ausgaben dem Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) negativ gegenüberstehen. Die Zuschusspflicht hat aber genauer betrachtet ganz schön viele Vorteile, die wir uns in diesem Beitrag genauer anschauen werden. 😉 Erfahren Sie hier alles rund um die Voraussetzungen zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses, dessen Berechnung und natürlich auch Gesetze!
So können Sie sich selbst überzeugen und zum Fan des Arbeitgeberzuschusses werden. Lesen Sie einfach weiter. 👓
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das hat es damit auf sich
Das seit dem 22. Dezember 1974 geltende Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist eine der ersten staatlichen Maßnahmen, die Arbeitnehmer:innen bei der Altersvorsorge unterstützt. Es umfasst arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften, um die Altersversorgung sicherer und wirkungsvoller zu gestalten. 🧓
Am 1. Januar 2018 kam mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ein weiteres Gesetz hinzu. Das BRSG zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und deren Verbreitung zu fördern. An sich ist das doch eine gute Sache. 🧐 Denn ist uns nicht allen etwas bang, wenn wir an unsere Rente denken? 😨
Arbeitgeberzuschuss für betriebliche Altersvorsorge
Wir haben bereits geklärt, dass der bAV Arbeitgeberzuschuss der betrieblichen Altersvorsorge dient. Es gibt folgende weitere Arbeitgeberzuschüsse:
- Arbeitgeberzuschuss zum Kurzarbeitergeld
- Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld
- Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung
- Arbeitgeberzuschuss Rentenversicherung
- Arbeitgeberzuschuss private Lebensversicherung
- Arbeitgeberzuschuss private Zusatzversicherung
- Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV))
Für Fälle wie etwa das Mutterschaftsgeld können Arbeitnehmer:innen einen Arbeitgeberzuschuss beantragen. Doch wann werden die Zuschüsse eigentlich gewährt? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Das sind berechtigte Fragen. Um diese wahrheitsgemäß beantworten zu können, müssen wir uns zunächst genauer mit der Entgeltumwandlung befassen. Schauen wir uns also zunächst mal an, was es damit auf sich hat. 🔍
Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) besagt, dass Ihr Unternehmen den Arbeitgeberzuschuss nur dann leisten muss, wenn sich Ihre Arbeitgeber:innen durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Sollte das nicht der Fall sein – zum Beispiel, wenn das Entgelt oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosen- beziehungsweise Rentenversicherung liegt – müssen Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zahlen.
Im Endeffekt profitieren sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter:innen von dem bAV Arbeitgeberzuschuss: Sie können eine kostengünstige und staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersversorgung zur Verfügung stellen. Gleichzeitig haben Sie glücklichere Arbeitnehmer:innen, die im Alter auf ein sicheres Polster 💺 zurückgreifen können. Und zufriedene Mitarbeitende und die sind schließlich das beste Fundament für ein erfolgreiches Unternehmen! 🍀📈
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse als Alternative zur Gehaltserhöhung
Noch immer gibt es viele Menschen, die das Potenzial steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse komplett außer Acht lassen. Machen Sie nicht denselben Fehler! Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse unterliegen bis zu einer bestimmten Höhe schließlich nicht oder nur pauschaliert der Lohnsteuer. Sie sind zudem frei von Sozialversicherungsabgaben. Einige Beispiele für typische steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse im Jahr 2023 wären:
- Gutscheine für Sachbezüge
- Gutscheine für Waren
- Zuschüsse für Berufsbekleidung
- Zuschüsse für Fahrkarten/Tickets
- Zuschüsse für einen Firmenwagen
- Zuschüsse für Fortbildung
- Zuschüsse für Weiterbildung
- Zuschüsse für Verpflegung
Na, schon herausgefunden, wie Sie davon profitieren können? Im Grunde ist das ganz einfach. 🤓 Nehmen wir als Beispiel Arbeitnehmer:innen, die sich eine Gehaltserhöhung wünschen. Und nehmen wir auch an, dass Sie diese Gehaltserhöhung in der gewünschten Höhe nicht auszahlen können oder wollen. Statt Ihren Mitarbeitenden einfach nur eine Abfuhr zu erteilen, können Sie in einer solchen Situation andere Benefits anbieten!
Mal angenommen, dass die jeweilige Person immer mit der Bahn zur Arbeit fährt, aber das Ticket aus eigener Tasche bezahlt: Übernehmen Sie die Kosten hierfür, ist das für Ihre Arbeitnehmenden komplett steuer- und sozialversicherungsfrei und Sie können das Ganze bequem als Betriebsausgabe absetzen. Auf diese Weise können Sie Ihren Mitarbeitenden einige Vorzüge bieten, ohne gleich eine Gehaltserhöhung vorzunehmen. Daher können steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse eine echte Alternative zu Gehaltserhöhungen darstellen. 😎
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung
Grundsätzlich gilt: Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein tragen. 💆♀️ Allerdings haben alle Arbeitnehmer:innen, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV freiwillig versichert sind, Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Dabei handelt es sich um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ob Arbeitgeber:innen einen Zuschuss leisten müssen, steht in den folgenden Gesetzen des Sozialgesetzbuches (SGB) geschrieben:
- § 257 Abs. 1 SGB V
- § 61 Abs. 1 SGB XI
Werden freiwillig höhere Zuschüsse gezahlt, ist der übersteigende Betrag steuerpflichtig. 💸
Pflichten, Pflichten, Pflichten: Das hat sich seit 2018 getan
Bereits seit dem 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in ganz Deutschland gültig. Seitdem haben Arbeitgeber:innen die Pflicht, ihre Mitarbeiter:innen durch Zuschüsse bei der betrieblichen Altersversorgung zu unterstützen. Im Laufe der Jahre kamen jedoch einige weitere Regelungen hinzu, weswegen die Geschichte mittlerweile etwas kompliziert ist. Trotzdem besteht kein Grund zur Sorge: Wir haben uns für Sie dieses Thema etwas genauer angeschaut. 🕵️♂️
Bereits seit dem 1. Januar 2019 wird für Neuverträge ein gesetzlicher Zuschuss in Höhe von 15 Prozent fällig. Im Jahr 2023 sind Zahlungen von Arbeitgebenden zur bAV bis zu einer Höhe von 3.504,00 EUR in der Sozialversicherung frei. Diese Freibeträge gelten auch für einige weitere Arten der betrieblichen Altersversorgung, z.B. für …
- Direktversicherungen,
- Einzahlungen in den Pensionsfonds,
- Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Pensionskasse,
- Entgeltumwandlungen mithilfe einer Unterstützungskasse,
- Entgeltumwandlungen ohne Hilfe einer Unterstützungskasse.
Diese Beitragsersparnis müssen Arbeitgeber:innen – beispielsweise bei einem Direktversicherung-Arbeitgeberzuschuss – seit dem 1. Januar 2022 auch für Altverträge an die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer:innen weitergeben. Altverträge sind in diesem Fall alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Bei der Unterscheidung kommt es insbesondere darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Entgeltumwandlung vereinbart wurde. Zudem sollten Sie beachten, dass es bei einem Direktversicherung-Arbeitgeberzuschuss zwischen Direktversicherungen nach § 40b Einkommenssteuergesetz (EStG) und Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG zu unterscheiden gilt. Während bei Direktversicherungen nach § 40b EStG maximal 1.752,00 EUR beitragsfrei sind, liegt der beitragsfreie Betrag bei Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 EStG bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung beziehungsweise 3.384,00 EUR.
Neu im § 40b EStG ist 2023, dass Gewinnausschüttungen oder eine Verrechnung des Tarifbeitrags mit Überschussanteilen keine Arbeitslohnrückzahlungen darstellen. Entsprechend verringern diese die Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer nicht.
Okay, zugegeben … das waren jetzt ganz schön viele anstrengende Paragrafen und Sie mussten ziemlich viel mitdenken. Zum Glück ist damit erst mal Schluss, denn jetzt geht es weiter mit Zahlen! 🔢
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses: Auch ohne Bestnoten in Mathe kein Problem
Wir verstehen, dass Sie umständliche Berechnungen lieber Ihrer Buchhaltung überlassen. Damit Sie einen Rundum-Überblick haben, gehört die Mathematik hinter dem Arbeitgeberzuschuss aber dazu. Die Berechnung ist im Endeffekt auch gar nicht mal so schwer. 🤓
Es gibt nur zwei Methoden, die Sie anwenden können: die Exklusiv-Methode und die Inklusiv-Methode. Und beide sind schnell zu verstehen!
Exklusiv-Methode
Bei der Exklusiv-Methode wird der Zuschuss zusätzlich zur Entgeltumwandlung gezahlt. Eine Berechnung durch diese Methode ist nur noch selten möglich, da höhere Beiträge zu alten Rechnungsgrundlagen von den meisten Versicherungen nicht mehr angenommen werden.
Ein kurzes Rechenbeispiel:
Gehen wir davon aus, dass die monatliche Entgeltumwandlung 1.000,00 EUR beträgt. In diesem Fall wird die Beitragsersparnis von pauschalen 15 Prozent einfach obendrauf gerechnet. Dadurch ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 1150,00 EUR. Das war schon mal ganz einfach, oder?
Inklusiv-Methode
Bei der Inklusiv-Methode vermindert sich der bisherige Entgeltumwandlungsbetrag um den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent. Diese Methode wird heutzutage fast immer angewendet. Sie hat den Vorteil, dass es keine Änderung im Zahlungsverkehr gibt.
Weil es so schön war: ein weiteres Rechenbeispiel:
Damit Sie nicht den Überblick verlieren, bleiben wir am besten weiterhin bei einer Entgeltumwandlung von 1.000,00 Euro. Dieser Entgeltumwandlungsbetrag vermindert sich nun um den gesetzlichen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Im Endeffekt bedeutet das, dass wir die 1.000,00 EUR durch 1.150,00 EUR dividieren. Nach der Teilung ergibt sich dadurch hochgerechnet ein Entgeltumwandlungsbetrag von 870,00 EUR. Wird dieser Betrag mit 15 Prozent multipliziert, ergibt sich dadurch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 130,00 EUR. Alles in allem bleibt es also beim bisherigen Gesamtbetrag von 1.000,00 EUR. Ziemlich praktisch ...
Berücksichtigung bisheriger Arbeitgeberzuschüsse ist ein Muss
Wir hätten bereits viele wichtige Fragen geklärt, doch ganz am Ende sind wir noch nicht. Sie müssen sich auch darüber Gedanken machen, ob Sie als Arbeitgeber:in bereits auf arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher oder freiwilliger Basis Zuschüsse zu einer Entgeltumwandlung gezahlt haben. Sollte es bisher keine Zuschussgewährung gegeben haben, ist eine Neuaufteilung des bisherigen Beitrags nach der Inklusiv-Methode erforderlich, da sich ansonsten der Gesamtbeitrag zur bAV ändert. Außerdem müssen Sie sich um eine Anpassung der Entgeltumwandlungsvereinbarung kümmern. Gab es bereits eine freiwillige Zuschussgewährung, müssen Sie zusätzlich zu den zuvor genannten Maßnahmen eine Anrechnungsklausel vor dem 1. Januar 2022 vereinbaren. Auf diese Weise erfolgt eine Anrechnung des bisher gezahlten Arbeitgeberzuschusses auf den ab 1. Januar 2022 verpflichtenden Zuschuss. Ohne eine solche Anrechnungsklausel fällt ab 1. Januar 2022 der verpflichtende bAV Arbeitgeberzuschuss zusätzlich zum bereits gezahlten Zuschuss an. Das wären dann doppelte Ausgaben, die Sie sich sparen können. 💸
Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung? Es kommt auf den Einzelfall an
Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für die Beiträge gelten auch für den Zuschuss. Dabei müssen Sie zwischen steuerfreien Durchführungswegen à la Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sowie pauschal besteuerten Direktversicherungen unterscheiden. Bei steuerfreien Durchführungswegen besteht sowohl für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss als auch das umgewandelte Arbeitsentgelt eine Beitragsfreiheit von bis zu maximal 3.504,00 EUR (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Handelt es sich um pauschal besteuerte Direktversicherungen, ist der bAV Arbeitgeberzuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 1.752,00 EUR beitragsfrei. Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ist also immer dann möglich, wenn der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zusammen mit dem Entgeltumwandlungsbetrag die vorgegebenen Grenzbeträge nicht übersteigt.
Dank Pleo kein Ärger mit dem bAV Arbeitgeberzuschuss!
Wenn Sie den Artikel bis hier gelesen haben, dürften Sie bereits wissen, dass der bAV Arbeitgeberzuschuss eigentlich eine gute Sache ist. Allerdings können die ganzen Kalkulationen ein ziemliches Kopfzerbrechen bereiten. Ganz zu schweigen von dem lästigen Papierkram, dem gewaltigen Verwaltungsaufwand und ärgerlichen Missverständnissen … 🤯
Glücklicherweise klingt das alles viel schlimmer, als es eigentlich ist. Denn dank Pleo können Sie sich an anderen Enden dafür viel Ärger und Arbeit sparen. Synchronisieren Sie mit unserer Buchhaltungsintegration einfach alle Ausgaben und Belege mit Pleo und Ihrer Buchhaltungssoftware und haben Sie alles Wichtige im Blick. Starten Sie noch heute in die Zukunft der Ausgabenverwaltung. 🚀


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