Mehrwertsteuer 19 %: So funktioniert die Berechnung der MwSt.

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Mehrwertsteuer 19 %: So funktioniert die Berechnung der MwSt. | Pleo Blog
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Ob beim Wocheneinkauf, Möbel für das Büro oder in der Mittagspause, die Mehrwertsteuer wird bei jedem Einkauf fällig. Gleichzeitig stellt sich bei jeder Transaktion die Frage, wie hoch der Prozentsatz der Versteuerung ausfällt: 7 oder 19 Prozent?

Sind Sie manchmal unsicher, welcher Prozentsatz gültig ist? Keine Sorge, in diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, wann die Mehrwertsteuer 19 % beträgt und wann der ermäßigte Steuersatz von 7 % bzw. 0 % gilt. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie im Handumdrehen Ihre Mehrwertsteuer berechnen.

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • Die Mehrwertsteuer existiert in Deutschland bereits seit 1968 und ist in § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) geregelt.
  • Für alle Nettoumsätze ist in Deutschland ein Regelsatz der MwSt. von 19 Prozent festgelegt. Für einige Produkte ein ermäßigter Steuersatz von 7 % bzw. 9 %.
  • Für die Berechnung der Mehrwertsteuer verwenden Sie folgende Formel: 19 % × Nettobetrag = 0,19 × Nettobetrag.
  • Nutzen Sie Pleo Eingangsrechnungen, um Ihre Steuerbeträge nahtlos zu dokumentieren und mit Ihrer Steuerkanzlei zusammenzuarbeiten.

Was steckt hinter der MwSt. von 19 %?

Die Mehrwertsteuer ist ein fester Bestandteil unseres Unternehmensalltags. Aber eigentlich ist die Mehrwertsteuer in Deutschland noch gar nicht so alt, denn sie wurde erst 1968 eingeführt – damals mit einem Regelsatz von 10 Prozent. Und auch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gab es damals auch schon: Mit 5 Prozent betrug er exakt die Hälfte.

Heute beträgt die Mehrwertsteuer 19 Prozent im Regelsatz und 7 Prozent im ermäßigten Satz. In der Praxis wird der jeweilige Satz beim Kauf von Dienstleistungen und Produkten vom Kaufpreis berechnet und auf diesen aufgeschlagen.

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchersteuer, die Unternehmen auf ihre Waren und Dienstleistungen anwenden. Sie wird an das Finanzamt abgeführt. 

Mit Ihrem Unternehmen unterliegen Sie der Umsatzsteuerpflicht nach UStG, wann immer Sie für Ihre Leistungen und Lieferungen Geld verlangen. Das macht die Mehrwertsteuer zu einem Thema, das Sie immer im geschäftlichen Alltag begleiten wird.

Selbst tragen müssen Sie die Steuer allerdings nicht. Aus Unternehmensperspektive handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, weil Sie die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten und selbst gezahlte Umsatzsteuersätze damit verrechnen können. Die Kosten der Umsatzsteuer tragen also nur Endverbraucher:innen.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer: Was ist was?

Um ein besseres Verständnis zum Thema „Mehrwertsteuer“ zu erlangen, sollten wir einige Begrifflichkeiten klar voneinander abgrenzen, um Verwirrung erst gar nicht aufkommen zu lassen:

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

Nochmal zurück zum Anfang: Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – welcher Begriff ist denn jetzt richtig? Umgangssprachlich ist es egal, welchen Begriff sie benutzen, denn beide Begriffe beziehen sich auf die gleiche Steuerart.

Mit ihrer Einführung im Jahr 1968 hieß die Steuer auf Umsätze noch „Mehrwertsteuer“. Erst seit dem Umsatzsteuergesetz von 1973 trägt sie die Bezeichnung „Umsatzsteuer“. Rechtlich gesehen ist also die Bezeichnung „Umsatzsteuer“ korrekt.

Mehrwertsteuer wird heute vor allem in Bezug auf die Kundschaft verwendet, welche die Steuer zahlen muss. Auf Belegen beispielsweise werden die 7 oder 19 Prozent meist als MwSt. ausgezeichnet. In der Praxis sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer also identisch.

Einfuhrumsatzsteuer

Von beiden Begriffen zu unterscheiden ist die Einfuhrumsatzsteuer.

Die Einfuhrumsatzsteuer wird anstatt der MwSt. bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern erhoben. Die zu zahlenden Beträge sind jedoch identisch. Dadurch wird es von Kund:innen häufig gar nicht wahrgenommen, dass eine andere Steuer in diesem Fall greift.

Vorsteuer

Aus Unternehmenssicht ist vor allem die Vorsteuer wichtig.

Von der Vorsteuer sprechen wir, wenn Sie beim Einkauf von Dienstleistungen und Waren die Umsatzsteuer bezahlen. Die Vorsteuer wird an einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt rückerstattet. Unternehmen selbst müssen keine Umsatzsteuer zahlen, da sie die Mehrwertsteuer durch Verkauf Ihrer Ware oder Dienstleistung erwirtschaften.

Das macht im Prinzip also auch die Vorsteuer zu einem weiteren Begriff für die Umsatzsteuer.

Wie war das noch mit der Vorsteuer? Machen Sie sich in unserem umfassenden Leitfaden zur Vorsteuer mit den Grundlagen des Vorsteuerabzugs vertraut.

Was sagt das Gesetz? Die rechtliche Grundlage für die Mehrwertsteuer

Im § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) finden Sie die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuer. Darin ist festgelegt, dass die Mehrwertsteuer auf alle steuerpflichtigen Umsätze zu zahlen ist. Weitere Umsätze, die nicht dem ermäßigten Satz unterliegen und auch nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, finden Sie in § 12 Abs. 1 UStG. Auf diese Umsätze ist entsprechend die MwSt. von 19 Prozent anzuwenden.

Die Umsätze für den ermäßigten Steuersatz mit 7 Prozent sind in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt. Insbesondere die Regelungen für den ermäßigten Steuersatz sind sehr umfangreich. Bei der Beurteilung eines Falls sollten Sie also gerade in diesem Absatz genau nachlesen.

Beispiele für 7 Prozent Mehrwertsteuer:

  • Zeitschriften und Bücher
  • Eintrittskarten ins Stadion, Kino, Theater und Museen
  • öffentlicher Nahverkehr in einem 50 km Radius
  • Fun Fact: Kuhmilch (allerdings greift für Sojamilch und Hafermilch eine 19 Prozent MwSt.-Besteuerung)

Wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen: Denn nicht alle Umsätze sind von der Umsatzsteuer betroffen. In § 4 UStG finden Sie die entsprechenden Dienstleistungen und Waren, deren Umsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Beispiele für umsatzsteuerbefreite Dienste und Waren mit 0 Prozent Mehrwertsteuer:

  • medizinische Leistungen
  • See- und Luftverkehr
  • Kreditvermittlung
  • Versicherungen
  • Bildungsleistungen
  • innergemeinschaftliche Leistungen
  • Auslandslieferungen

Welche Mehrwertsteuersätze gelten in Deutschland? Tabelle

Welche Mehrwertsteuersätze aktuell in Deutschland gelten und welche nicht, in der Übersicht:

Mehrwertsteuersatz

Beschreibung

Beispiele

19 % MwSt.

Regelsteuersatz

Alle Waren und Dienstleistungen mit Regelbesteuerung (wie z. B. Kleidung, Möbel, Elektronik)

16 % MwSt.

Pandemiebedingter Regelsteuersatz (bis Ende 2020)

Alle Waren und Dienstleistungen mit Regelbesteuerung während der Corona-Pandemie

7 % MwSt.

Ermäßigter Steuersatz

(Frische) Lebensmittel, Gastronomie, Kultur & Freizeit, Bücher, Verkehrsmittel, Unterkünfte, Medizin uvm.

5 % MwSt.

Pandemiebedingter ermäßigter Steuersatz (bis Ende 2020)

Alle Waren und Dienstleistungen mit ermäßigten Steuersatz während der Corona-Pandemie

0 % MwSt.

Mehrwertsteuerfreie Umsätze (Nullsteuersatz)

Photovoltaikanlagen und Zubehör, medizinische Leistungen, Finanz- und Versicherungsleistungen, Leistungen von Kleinunternehmern nach §19 UStG uvm.

Ab wann gelten 19 % MwSt.?

Einfach formuliert, ist der Regelsatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer bei allen Waren und Dienstleistungen auszuweisen, für die kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz vorgesehen ist.

An dieser Stelle ist es wichtig, notwendige Güter von Luxusgütern abzugrenzen. Lebensmittel wie Brot oder Obst gelten als Artikel für den Grundbedarf und müssen nur mit 7 Prozent MwSt. ausgewiesen werden. Für den Besuch beim Arzt fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an. Für nicht-essentielle Waren und Dienstleistungen, wie z. B. die neueste Mode oder Möbel für das Büro, gilt der Regelsteuersatz.

5 %, 7 %, 16 % oder 19 % MwSt.?

Wenn Sie sich zwischendurch immer wieder fragen, ob nun 16 oder 19 Prozent MwSt. der Regelsatz sind. Eventuell hängt es damit zusammen:

  • verändert seit dem 01. Januar 2007: Der Mehrwertsteuersatz lag in Deutschland bis 2006 bei 16 Prozent und wurde im Januar 2007 auf 19 Prozent erhöht. Der Steuersatz von 16 Prozent galt ab April 1998 und war 8 Jahre lang gültig.
  • reduziert während der COVID-19-Pandemie: Während der COVID-19-Pandemie wurde zwischen Juni und Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz in Deutschland von 19 auf 16 Prozent reduziert. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz sank dabei von 7 auf 5 Prozent.
  • erneut erhöht seit dem 01. Januar 2021: Seit dem 01. Januar 2021 gilt wieder die Regelbesteuerung von 19 % Mehrwertsteuer bzw. 7 % Mehrwertsteuer. Eine Ausnahme bildet die Gastronomie, die über längere von 19 % auf 7 % sank.
  • verändert seit dem 01. Januar 2026: Nachdem der Besuch in der Gastronomie bereits während der Pandemie auf 7 % Mehrwertsteuer gesunken war, wird diese Anpassung nun dauerhaft. Konsumierte Getränke sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie Sie die 19 % MwSt. berechnen

Um vom sogenannten Nettopreis (Preis ohne Mehrwertsteuer) zum Bruttopreis (Preis mit Mehrwertsteuer) zu kommen, wenden Sie die MwSt. von 19 Prozent auf den Nettobetrag an. Die Berechnungsformel dazu lautet folgendermaßen:

Mehrwertsteuer = 19 % × Nettobetrag = 0,19 × Nettobetrag

Bruttobetrag = Nettobetrag + Mehrwertsteuer = Nettobetrag + (0,19 × Nettobetrag)

Sie können die Berechnung der Mehrwertsteuer noch weiter vereinfachen, indem Sie folgendermaßen rechnen:

Bruttobetrag = (1 × Nettobetrag) + (0,19 × Nettobetrag) = 1,19 × Nettobetrag

Bei 19 % MwSt. ist der Nettobetrag immer 100 % und der Bruttobetrag 119 %. Wenn Sie die Mehrwertsteuer abziehen oder rausrechnen möchten, dann gehen Sie von 119 % aus.

Praktisches Beispiel zur Berechnung der Mehrwertsteuer

Damit Sie – wie auch viele Lehrer:innen gerne sagen – auch dann noch die 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen können, wenn Sie um Mitternacht geweckt und gefragt werden würden, sehen wir uns jetzt einige konkrete Beispiele an:

1. Bruttobetrag berechnen

Nehmen wir an, Sie möchten Waren im Wert von 15.000,00 EUR verkaufen. Dafür multiplizieren Sie den Betrag mit 1,19 (für 19 % MwSt):

Bruttobetrag: 1,19 × 15.000,00 EUR = 17.850,00 EUR

Auf der Rechnung weisen Sie den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer (0,19 × 15.000,00 = 2.850,00 EUR) sowie den Bruttobetrag aus.

2. Nettobetrag berechnen

Sie können auch mithilfe eines Bruttobetrags den Nettobetrag berechnen – ein Netto-MwSt-Rechner quasi. Dafür teilen Sie den Bruttobetrag einfach durch 1,19 (für 19 % MwSt.):

Nettobetrag: 17.850,00 EUR / 1,19 = 15.000,00 EUR

3. Mehrwertsteuer berechnen

Die Mehrwertsteuer können Sie einfach durch die Differenz von Brutto- und Nettobetrag berechnen:

Mehrwertsteuer: 17.850,00 EUR – 15.000,00 EUR = 2.850,00 EUR

Haben Sie keine Zeit oder Lust, Ihren Mehrwertsteuer-Betrag mühsam per Hand auszurechnen? Online finden Sie jede Menge Mehrwertsteuer-Rechner, die Ihre Steuerbeträge im Handumdrehen für Sie berechnen.

Was ändert sich 2026 bei der Mehrwertsteuer?

Bei der Mehrwertsteuer werden auch beinahe 50 Jahre nach der Einführung noch ständig Anpassungen vorgenommen. Als Verbrauchersteuer ist sie ein nützliches Instrument für den Fiskus, den innerländischen Konsum anzutreiben. Für das Jahr 2026 ist bereits eine Mehrwertsteueränderung beschlossen, eine andere wird zumindest heiß diskutiert:

Die Gastronomie verabschiedet sich dauerhaft von 19 Prozent Mehrwertsteuer

Traditionell galt auf den Besuch im Café oder Restaurant der Regelsteuersatz von 19 %. Lediglich Lieferungen wurden mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % behandelt. Erstmals aufgelockert wurde diese Regelung während der Corona-Pandemie. Nun sinkt der Besuch in der Gastronomie dauerhaft auf 7 %.


Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 hat die Bundesregierung Deutschlands beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für den Besuch in Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés uvm. dauerhaft auf 7 % abzusenken. Demnach können nun sämtliche Betriebe, die Speisen für den Vor-Ort-Verzehr anbieten, ihre Speisen mit nur 7 % besteuern. Aber Achtung: Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 %.

Die Mehrwertsteuersenkung für Besuche in der Gastronomie soll die wirtschaftliche Lage der deutschen Gastronomie verbessern. Dieser fiel es bis zuletzt schwer, sich von den Folgen der Corona-Pandemie und gestiegenen Kosten zu erholen.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 Prozent wird heiß diskutiert

Heiß diskutiert, aber noch längst nicht in trockenen Tüchern ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 %.

Entbrannt ist diese Diskussion infolge einer Aussage von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Er ginge davon aus, dass die Regierungskoalition den Regelsteuersatz erhöhen würde, um bis zu 30 Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskasse zu spülen.

Entgegen der Vermutung von Fratzscher spricht sich die Regierungskoalition gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 % aus. Für Union und SPD sei eine Erhöhung der MwSt. keine Option. Der Fokus solle auch weiterhin auf Entlastungen statt auf Steuererhöhungen liegen. Ob sich eine Erhöhung auf 21 % Mehrwertsteuer bewahrheiten wird, bleibt abzuwarten.

Mit Pleo die Mehrwertsteuer ganz einfach zurückfordern

Vorsteuer und Umsatzsteuer, Inland oder Ausland, 7 oder 19 Prozent MwSt. – bei all den Details zur Mehrwertsteuer kann einem der Kopf schon mal rauchen. Und dann sind da noch all die Änderungen und Ausnahmen, die Si berücksichtigen müssen. Doch kein Problem für Sie oder Ihre Buchhaltung: Pleo hilft Ihnen, den Überblick über die Mehrwertsteuer zu behalten!

Mit Pleo Eingangsrechnungen behalten Sie den Überblick über alle Ihre Eingangsrechnungen. Egal, ob Sie die Rechnungen digital oder per Scan verbuchen, die OCR-Texterkennung erkennt alle wichtigen Daten automatisch – Preise, Namen, Steuer-IDs und Steuersätze – und überträgt diese automatisch in Ihren Rechnungsprozess.

So verarbeiten Sie Ihre Eingangsrechnungen nicht nur bis zu 5-mal schneller, sondern haben auch stets sämtliche Daten für die Umsatzsteuererklärung parat. Arbeiten Sie mit einer Steuerkanzlei zusammen, können Sie dieser über den Steuerberater-Zugang direkten Zugang zu Ihren Steuer- und Finanzdaten auf Pleo geben und noch mehr Zeit sparen.

Fazit

Die Mehrwertsteuer feiert bald ihr 50-jähriges Jubiläum und ist auch weiterhin für eine Überraschung gut. Als Unternehmen in Deutschland sind Sie – wenn Sie nicht gerade unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG fallen – zur Berechnung von Mehrwertsteuer verpflichtet. Diese führen Sie anschließend nach der Verrechnung mit der gezahlten Vorsteuer an das Finanzamt ab.

Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei der Mehrwertsteuer, indem Sie Ihren Rechnungsprozess mit digitaler Hilfe abwickeln. Pleo Eingangsrechnungen liest Ihre Rechnungen automatisch aus und erlaubt die nahtlose Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei. So gehen Ihnen nie wieder steuerrelevante Daten durch die Lappen.

FAQs

Wo sind 19 Prozent Mehrwertsteuer?

19 Prozent Mehrwertsteuer ist die Regelbesteuerung für Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Grundsätzlich gilt sie für sämtliche Waren und Dienstleistungen, die nicht von einer Ermäßigung betroffen sind, z. B. Mode, Möbel und Elektronik.

Wird die Mehrwertsteuer 2026 erhöht?

Nein, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 % ist noch nicht beschlossen. Die aktuelle Regierungskoalition lehnt eine Erhöhung der MwSt. ab und betont, dass sie weiter auf Erleichterungen statt auf Erhöhungen setzen will.

Wann 7 % und wann 19 %?

In ausgewählten Fällen gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 %. Dieser betrifft u. a. (frische) Lebensmittel, Kultur & Freizeit, Bücher, Verkehrsmittel und Medizin. Seit dem 01. Januar 2026 gilt auch für Speisen in Cafés und Restaurant 7 % MwSt.

Wann 7 % Wann 19% Mehrwertsteuer Gastronomie 2026?

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie fällt für den Konsum in sämtlichen Betrieben mit Vor-Ort-Verzehr der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % an. Für den Verzehr von Getränken gilt weiterhin der Regelsatz von 19 %.

 

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