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Mehrwertsteuer: Wann fallen 19 % MwSt. an?

Vom Kugelschreiber bis hin zum neuen Regal für die Lagerhalle – die Mehrwertsteuer wird bei jedem Einkauf fällig. Es stellt sich jedoch auch bei jeder Transaktion die Frage, wie hoch der Prozentsatz der Versteuerung ausfällt: 7 oder 19 Prozent? Und warum eigentlich fragen sich manche von uns gelegentlich, ob 16 oder 19 Prozent MwSt. anfallen? 🧐

Sind Sie sich auch manchmal unsicher, was die Prozente angeht? Keine Sorge: In diesem Ratgeber klären wir alles, damit Sie in Zukunft den vollen Durchblick haben. 💡

Was steckt hinter der MwSt. von 19 %? 

Sosehr sie Teil unseres Alltags ist, tatsächlich ist die Mehrwertsteuer in Deutschland noch gar nicht so alt. ⌛ Eingeführt wurde sie 1968, damals noch mit einem Regelsatz von 10 Prozent. Einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gab es damals auch schon, der betrug mit 5 Prozent genau die Hälfte. Wenn das mal kein guter Fun Fact fürs nächste Abendessen ist! 😉

Heute beträgt die MwSt. 19 Prozent im Regelsatz und 7 Prozent im ermäßigten Satz. In der Praxis wird der jeweilige Satz beim Kauf von Dienstleistungen und Produkten vom Kaufpreis berechnet und auf diesen aufgeschlagen. 

Mit Ihrem Unternehmen unterliegen Sie der Umsatzsteuerpflicht nach UStG, wann immer Sie für Ihre Leistungen und Lieferungen Geld verlangen. Damit ist die Mehrwertsteuer ein Thema, das Sie im geschäftlichen Alltag immer begleitet. 

Selbst zahlen müssen Sie die Steuer allerdings nicht. 🙏 Aus Perspektive der Unternehmen handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, weil Sie die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten und selbst gezahlte Umsatzsteuersätze damit verrechnen können. Die Kosten der Umsatzsteuer tragen also allein die Konsumierenden.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer: Was ist eigentlich was? 😵

Bei der Mehrwertsteuer gilt es einige Begrifflichkeiten sauber voneinander zu unterscheiden, sonst kommen Sie schnell mal durcheinander. Also fangen wir nochmals von vorn an: Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer? ✍️ Welchen Begriff Sie umgangssprachlich nutzen, ist im Endeffekt egal, denn beide meinen dieselbe Steuerart. 

Mit ihrer Einführung im Jahr 1968 hieß die Steuer auf Umsätze noch Mehrwertsteuer. Erst mit dem Umsatzsteuergesetz von 1973 trägt sie die Bezeichnung Umsatzsteuer. Rechtlich gesehen ist also die Bezeichnung Umsatzsteuer korrekt. 

Mehrwertsteuer wird heute vor allem in Bezug auf die Kundschaft verwendet, welche die Steuer zahlen muss. Auf Belegen beispielsweise werden die 7 oder 19 Prozent meist als MwSt. ausgezeichnet. 🧾

Von beiden Begriffen zu unterscheiden, ist wiederum die Einfuhrumsatzsteuer. Diese erhebt der Staat bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern anstatt der MwSt. Die zu zahlenden Beträge sind jedoch identisch, Verbrauchende nehmen den Unterschied also häufig gar nicht wahr. 

Wichtig ist aus Unternehmenssicht in diesem Zusammenhang die Vorsteuer. Von dieser sprechen wir, wenn Sie beim Einkauf von Dienstleistungen und Waren die Umsatzsteuer bezahlen. Diese erstattet Ihnen das Finanzamt später zurück, denn Unternehmen selbst müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Sie erwirtschaften die MwSt. ja anschließend durch den Verkauf Ihrer Ware oder Dienstleistung. So handelt es sich also auch bei der Vorsteuer im Prinzip um einen weiteren Begriff für die Umsatzsteuer.

Was sagt das Gesetz? Die rechtliche Grundlage für die Mehrwertsteuer ⚖

Im § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) finden Sie die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuer. Darin ist festgelegt, dass die Mehrwertsteuer auf alle steuerpflichtigen Umsätze zu zahlen ist. Weitere Umsätze, die nicht dem ermäßigten Satz unterliegen und auch nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, finden Sie in § 12 Abs. 1 UStG. Auf diese Umsätze ist entsprechend die MwSt. von 19 Prozent anzuwenden.

Die Umsätze für den ermäßigten Steuersatz mit 7 Prozent sind in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Bücher oder Tickets für Theater und Museen. Insbesondere die Regelungen für den ermäßigten Steuersatz sind sehr umfangreich. Bei der Beurteilung eines Falls sollten Sie also gerade in diesem Absatz genau nachlesen. 🤓

Wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen: Tatsächlich sind nicht alle Umsätze von der Umsatzsteuer betroffen. In § 4 UStG finden Sie die entsprechenden Dienstleistungen und Waren, deren Umsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem medizinische Leistungen, See- und Luftverkehr, Kreditvermittlungen, Versicherungen oder auch Bildungsleistungen. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen und Auslandslieferungen sind hier zu nennen. 

Ab wann gelten eigentlich 19 % MwSt.? 🤔

Einfach formuliert, ist der Regelsatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer bei allen Waren und Dienstleistungen auszuweisen, für die kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz vorgesehen ist. 

In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die notwendigen Güter von Luxusgütern abzugrenzen. Lebensmittel wie Brot oder Obst sind etwa wichtiger Bestandteil der Ernährung, diese müssen Sie nur mit 7 Prozent MwSt. ausweisen. Für das leckere Sushi im Restaurant fällt hingegen (leider) die MwSt. von 19 Prozent an – zum Essen gehen im Restaurant ist ja in der Regel niemand gezwungen. 🍣

Übrigens: Wenn Ihnen immer mal wieder die Frage in den Kopf kommt, ob nun 16 oder 19 Prozent MwSt. der Regelsatz sind, so ist diese Überlegung nicht ohne Grund. Denkbar sind sogar zwei verschiedene Auslöser:

Erstens lag der Mehrwertsteuersatz in Deutschland noch bis 2006 bei 16 Prozent, bevor im Januar 2007 die Erhöhung auf die MwSt. von 19 Prozent erfolgte. Der Steuersatz von 16 Prozent galt ab April 1998 und war somit 8 Jahre lang gültig. 🗓️

Zweitens wurde der Mehrwertsteuersatz in Deutschland während der COVID-19-Pandemie zwischen Juni und Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent reduziert. 😷 Der ermäßigte Umsatzsteuersatz sank dabei von 7 auf 5 Prozent. Also keine Sorge, die Verwirrung kommt nicht von nirgendwo!

Mathe leichtgemacht: 19 % MwSt. im Nu berechnen 🧮

Um vom sogenannten Nettopreis zum besteuerten Bruttopreis zu kommen, wenden Sie die MwSt. von 19 Prozent auf den Nettobetrag an. Die Berechnungsformel dazu lautet folgendermaßen:

Damit Sie – wie diverse Lehrkräfte zu sagen pflegen – auch dann noch die 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen könnten, wenn Sie um Mitternacht geweckt und danach gefragt würden, rechnen wir den Umsatzsteuersatz und Bruttopreis einer Beispielsituation aus:

Angenommen, Sie möchten Waren im Wert von 15.000,00 EUR verkaufen. Dafür multiplizieren Sie den Betrag mit 1,19: 

1,19 × 15.000,00 EUR = 17.850 EUR

Auf der Rechnung weisen Sie den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer (0,19 × 15.000,00 = 2.850,00 EUR) sowie den Bruttobetrag aus.

Es ist auch möglich, anhand eines Bruttobetrags den Nettobetrag zu berechnen. Dazu müssen Sie den Bruttobetrag lediglich durch 1,19 teilen: 

17.850,00 EUR / 1,19 = 15.000,00 EUR

Die Mehrwertsteuer rechnen Sie dann aus der Differenz von Brutto- und Nettobetrag aus:

17.850,00 EUR – 15.000,00 EUR = 2.850,00 EUR

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