Mehrwertsteuer: Wann fallen 19 % MwSt. an?


Und warum fallen manchmal 16 oder 19 Prozent MwSt. an?
Sind Sie manchmal unsicher, welcher Prozentsatz gültig ist? Keine Sorge, in diesem Artikel klären wir alles, damit Sie in Zukunft den vollen Durchblick haben.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Was steckt hinter der MwSt. von 19 %?
Mehrwertsteuer ist ein Teil unseres Business-Alltags. Aber eigentlich ist die Mehrwertsteuer in Deutschland noch gar nicht so alt, denn sie wurde 1968 eingeführt – damals mit einem Regelsatz von 10 Prozent. Und auch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gab es damals auch schon: Mit 5 Prozent betrug er exakt die Hälfte.
Heute beträgt die MwSt. 19 Prozent im Regelsatz und 7 Prozent im ermäßigten Satz. In der Praxis wird der jeweilige Satz beim Kauf von Dienstleistungen und Produkten vom Kaufpreis berechnet und auf diesen aufgeschlagen.
Mit Ihrem Unternehmen unterliegen Sie der Umsatzsteuerpflicht nach UStG, wann immer Sie für Ihre Leistungen und Lieferungen Geld verlangen. Das macht die Mehrwertsteuer zu einem Thema, das Sie immer im geschäftlichen Alltag begleiten wird.
Selbst zahlen müssen Sie die Steuer allerdings nicht. Aus Unternehmensperspektive handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, weil Sie die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten und selbst gezahlte Umsatzsteuersätze damit verrechnen können. Die Kosten der Umsatzsteuer tragen also nur Endverbraucher:innen.
Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer: Was ist was?
Um ein besseres Verständnis zum Thema „Mehrwertsteuer“ zu erlangen, sollten wir einige Begrifflichkeiten klar voneinander abgrenzen, um Verwirrung erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Nochmal zurück zum Anfang: Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – welcher Begriff ist denn jetzt richtig? Umgangssprachlich ist es egal, welchen Begriff sie benutzen, denn beide Begriffe beziehen sich auf die gleiche Steuerart.
Mit ihrer Einführung im Jahr 1968 hieß die Steuer auf Umsätze noch „Mehrwertsteuer“. Erst seit dem Umsatzsteuergesetz von 1973 trägt sie die Bezeichnung „Umsatzsteuer“. Rechtlich gesehen ist also auch die Bezeichnung „Umsatzsteuer“ korrekt.
Mehrwertsteuer wird heute vor allem in Bezug auf die Kundschaft verwendet, welche die Steuer zahlen muss. Auf Belegen beispielsweise werden die 7 oder 19 Prozent meist als MwSt. ausgezeichnet.
Einfuhrumsatzsteuer
Von beiden Begriffen zu unterscheiden, ist die Einfuhrumsatzsteuer.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird anstatt der MwSt. bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern erhoben. Die zu zahlenden Beträge sind jedoch identisch. Dadurch wird es von Kund:innen häufig gar nicht wahrgenommen, dass eine andere Steuer in diesem Fall greift.
Vorsteuer
Aus Unternehmenssicht ist vor allem die Vorsteuer wichtig.
Von der Vorsteuer sprechen wir, wenn Sie beim Einkauf von Dienstleistungen und Waren die Umsatzsteuer bezahlen. Die Vorsteuer wird an einem späteren Zeitpunkt vom Finanzamt rückerstattet. Unternehmen selbst müssen keine Umsatzsteuer zahlen, da sie die Mehrwertsteuer durch Verkauf Ihrer Ware oder Dienstleistung erwirtschaften.
Das macht im Prinzip also auch die Vorsteuer zu einem weiteren Begriff für die Umsatzsteuer.
Was sagt das Gesetz? Die rechtliche Grundlage für die Mehrwertsteuer
Im § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) finden Sie die gesetzliche Grundlage für die Mehrwertsteuer. Darin ist festgelegt, dass die Mehrwertsteuer auf alle steuerpflichtigen Umsätze zu zahlen ist. Weitere Umsätze, die nicht dem ermäßigten Satz unterliegen und auch nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, finden Sie in § 12 Abs. 1 UStG. Auf diese Umsätze ist entsprechend die MwSt. von 19 Prozent anzuwenden.
Die Umsätze für den ermäßigten Steuersatz mit 7 Prozent sind in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt. Insbesondere die Regelungen für den ermäßigten Steuersatz sind sehr umfangreich. Bei der Beurteilung eines Falls sollten Sie also gerade in diesem Absatz genau nachlesen.
Beispiele für 7 Prozent Mehrwertsteuer:
- Zeitschriften und Bücher
- Eintrittskarten ins Stadion, Kino, Theater und Museen
- öffentlicher Nahverkehr in einem 50 km Radius
- Fun Fact: Kuhmilch (allerdings greift für Sojamilch und Hafermilch eine 19 Prozent MwSt.-Besteuerung)
Wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen: Denn nicht alle Umsätze sind von der Umsatzsteuer betroffen. In § 4 UStG finden Sie die entsprechenden Dienstleistungen und Waren, deren Umsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Beispiele für umsatzbefreite Dienste und Waren mit 0 Prozent Mehrwertsteuer:
- medizinische Leistungen
- See- und Luftverkehr
- Kreditvermittlung
- Versicherungen
- Bildungsleistungen
- innergemeinschaftliche Leistungen
- Auslandslieferungen
Ab wann gelten 19 % MwSt.?
Einfach formuliert, ist der Regelsatz von 19 Prozent Mehrwertsteuer bei allen Waren und Dienstleistungen auszuweisen, für die kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz vorgesehen ist.
An dieser Stelle ist es wichtig, notwendige Güter von Luxusgütern abzugrenzen. Lebensmittel wie Brot oder Obst sind etwa wichtiger Bestandteil der Ernährung und müssen Sie nur mit 7 Prozent MwSt. ausweisen. Für das leckere Sushi im Restaurant fällt hingegen (leider) die MwSt. von 19 Prozent an – zum Essen gehen im Restaurant wird ja in der Regel auch niemand gezwungen.
16 oder 19 % MwSt.?
Wenn Sie sich zwischendurch immer wieder fragen, ob nun 16 oder 19 Prozent MwSt. der Regelsatz sind. Eventuell hängt es damit zusammen:
- verändert seit 1. Januar 2007: Der Mehrwertsteuersatz lag in Deutschland bis 2006 bei 16 Prozent und wurde im Januar 2007 auf 19 Prozent erhöht. Der Steuersatz von 16 Prozent galt ab April 1998 und war 8 Jahre lang gültig.
- reduziert während der COVID-19-Pandemie: Während der COVID-19-Pandemie wurde zwischen Juni und Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz in Deutschland von 19 auf 16 Prozent reduziert. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz sank dabei von 7 auf 5 Prozent.
Wie Sie die 19 % MwSt. berechnen
Um vom sogenannten Nettopreis zum besteuerten Bruttopreis zu kommen, wenden Sie die MwSt. von 19 Prozent auf den Nettobetrag an. Die Berechnungsformel dazu lautet folgendermaßen:
Mehrwertsteuer = 19 % × Nettobetrag = 0,19 × Nettobetrag
Bruttobetrag = Nettobetrag + Mehrwertsteuer = Nettobetrag + (0,19 × Nettobetrag)
Sie die Berechnung der Mehrwertsteuer noch weiter vereinfachen, indem Sie folgendermaßen rechnen:
Bruttobetrag = (1 × Nettobetrag) + (0,19 × Nettobetrag) = 1,19 × Nettobetrag
Bei 19 % MwSt. ist der Nettobetrag immer 100 % und der Bruttobetrag 119 %. Wenn Sie die Mehrwertsteuer abziehen oder rausrechnen möchten, dann gehen Sie von 119 % aus.
Praktisches Beispiel zur Berechnung der Mehrwertsteuer
Damit Sie – wie auch viele Lehrer:innen gerne sagen – auch dann noch die 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen könnten, wenn Sie um Mitternacht geweckt und gefragt werden würden, sehen wir uns jetzt einige konkrete Beispiele an:
1. Bruttobetrag berechnen
Nehmen wir an, Sie möchten Waren im Wert von 15.000,00 EUR verkaufen. Dafür multiplizieren Sie den Betrag mit 1,19 (für 19 % MwSt):
Bruttobetrag: 1,19 × 15.000,00 EUR = 17.850 EUR
Auf der Rechnung weisen Sie den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer (0,19 × 15.000,00 = 2.850,00 EUR) sowie den Bruttobetrag aus.
2. Nettobetrag berechnen
Sie können auch mithilfe eines Bruttobetrags den Nettobetrag berechnen – ein Netto-MwSt-Rechner quasi. Dafür teilen Sie den Bruttobetrag einfach durch 1,19 (für 19 % MwSt.):
Nettobetrag: 17.850,00 EUR / 1,19 = 15.000,00 EUR
3. Mehrwertsteuer berechnen
Die Mehrwertsteuer können Sie einfach durch die Differenz von Brutto- und Nettobetrag ausrechnen:
Mehrwertsteuer: 17.850,00 EUR – 15.000,00 EUR = 2.850,00 EUR
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