Fahrtenbuch führen: Zeitverschwendung ist etwas anderes
In einem Unternehmer muss alles korrekt dokumentiert werden – dafür sollten auch alle Mitarbeiter:innen einbezogen werden.
Aber nicht nur Arbeits-, Fehl- und Urlaubszeiten sind wichtig für die Dokumentation. Wenn ein Firmenwagen bereitgestellt wird, dann ist auch das Kfz-Fahrtenbuch relevant.
Was es damit auf sich hat, wie es sich auf Ihre Steuern auswirkt und was es sonst noch zum Fahrtenbuch zu wissen gibt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
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Allgemein ist dieses Thema gar nicht so komplex, wie Sie gerade vielleicht annehmen. Trotzdem möchten wir näher auf die einzelnen Punkte eingehen, damit wir alle Besonderheiten und mögliche Stolpersteine berücksichtigen.
Was ist ein Fahrtenbuch?
Als Erstes werden wir uns ansehen, was es mit dem Begriff „Fahrtenbuch“ überhaupt auf sich hat.
Das ist schnell erklärt: Es handelt sich um ein Dokument, das Einträge für ein bestimmtes Fahrzeug verwaltet. Diese Einträge – unter anderem Anlass, Kilometerstand und Reiseroute – können Fahrer:innen oder Unternehmen nutzen, um steuerliche Vorteile beim Finanzamt geltend zu machen.
Ein Fahrtenbuch zu führen ist relevant, wenn ein Dienstwagen sowohl für berufliche als auch private Zwecke genutzt wird. Hier ist es wichtig, Privatfahrten und geschäftliche Fahrten voneinander zu trennen und ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Besteht eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und Nein.
Aus steuerlicher Sicht können Angestellte, die einen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen, freiwillig ein Fahrtenbuch führen. Wird der Firmenwagen jedoch zu weniger als 50 Prozent für berufliche Fahrten genutzt, müssen die Fahrer:innen zwingend ein Fahrtenbuch führen. Das ist vor allem für Kleinunternehmer:innen oder Selbstständige wichtig, die nur ein Auto besitzen.
Auferlegung eines Fahrtenbuches durch die Strafbehörde
Die Führung eines Fahrtenbuchs ist auch dann verpflichtend, wenn es Fahrer:innen nach § 31a StVZO seitens der Strafverfolgungsbehörde auferlegt wird.
Diese Pflicht wird bei schweren Vergehen (Fahrten unter Alkoholeinfluss, Unfällen mit Körperverletzungsfolge oder Unfallflucht) angeordnet. Wie lange Personen in solchen Fällen ein Fahrtenbuch führen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Bei erstmaligen Verstößen sind es im Regelfall sechs Monate, aber bei schweren oder mehrmaligen Vergehen ist eine Ausdehnung auf bis zu zwei Jahre möglich.
Auch von Mitarbeiter:innen kann verlangt werden, ein Dienstwagen-Fahrtenbuch zu führen. Dies ist allerdings eine Unternehmensentscheidung und nicht verpflichtend.
Fahrtenbuch + LKW: Besteht für LKW-Fahrer:innen eine Fahrtenbuchpflicht?
Das Führen eines Fahrtenbuchs für den LKW ist nur für bestimmte Fahrzeugen verpflichtend.
Wird der Wagen für den Güterverkehr eingesetzt und besitzt eine zulässige Gesamtmasse zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, aber keine:n Fahrtenschreiber:in, müssen Fahrer:innen ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch für LKW müssen die Fahrer:innen insbesondere Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Arbeitszeiten und Unterbrechungen dokumentieren.
Die elektronische Erfassung ist ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt.
Wer muss ein Fahrtenbuch führen?
Ob Sie ein Fahrtenbuch führen müssen oder nicht, hängt davon ab, ob Sie Ihr Auto zu weniger als 50 Prozent zu dienstlichen Zwecken nutzen oder die Regelung von der Strafverfolgungsbehörde auferlegt bekommen haben.
Besonders LKW-Fahrer:innen sollten sich genau informieren, ob sie zum Führen des Fahrtenbuches verpflichtet sind. Zudem kann auch das Unternehmen darauf bestehen, dass die Mitarbeitenden ein Fahrtenbuch führen.
Doch selbst wenn diese Frage nun geregelt ist: Wer ist für das Führen des Dokuments am Ende eigentlich zuständig? Bei der Beantwortung dieser Frage müssen wir gar nicht erst lange ausschweifen: Für das Führen des Fahrtenbuches ist immer der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin zuständig!
Fahrtenbuch und Steuern
Die Versteuerung des monetären Vorteils, wenn ein Dienstwagen für private Fahrten genutzt wird, ist in § 4 und § 6 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Weitere Anforderungen finden sich in den Lohnsteuer-Richtlinien. Außerdem hat der Bundesfinanzhof (BFH) verschiedene Urteile über das Führen eines Fahrtenbuchs und die ordnungsgemäße Nutzung über Fahrtenbücher gefällt.
Ob Sie ein Fahrtenbuch führen oder besser darauf verzichten, hängt immer von der individuellen Situation ab. Sie erhalten steuerliche Vorteile vom Finanzamt, dann sollten Sie sich natürlich für ein Fahrtenbuch entscheiden.
Keine Vorteile vom Finanzamt? Dann sollten Sie sich vielleicht gegen den Mehraufwand eines Fahrtenbuches entscheiden. Warum das sogar eine bessere Entscheidung sein könnte, sehen wir uns noch näher an.
Fahrtenbuch führen: Firmenwagen vs. 1-Prozent-Regelung
Alternativ zum Fahrtenbuch können Sie den Anteil der Privatnutzung eines Pkw auch mit der 1-Prozent-Regelung ermitteln:
Bei der 1-Prozent-Regelung müssen Sie einen Prozent des Bruttolistenpreises – sowohl bei Neu- als auch Gebrauchtwagen – monatlich als Einnahme für die private Kfz-Nutzung versteuern. Der berechnete Betrag von einem Prozent des Bruttolisten-Neupreises wird zu dem Gehalt hinzugerechnet und erhöht damit das Bruttoeinkommen.
Der Bruttolistenpreis setzt sich zusammen aus:
- einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers am Tag der Erstzulassung,
- den Kosten für die Sonderausstattung des Fahrzeugs und
- dem Preis für ein ab Werk eingebautes Navigationsgerät.
Die Kosten für zusätzliche Winterreifen einschließlich Felgen und die Zulassungskosten werden nicht in den Bruttolistenpreis eingerechnet. Auch ein Navigationssystem, das nach der Erstzulassung eingebaut wird, erhöht den Listenpreis nicht.
Für die Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeitsstätte wird ein zusätzlicher Aufschlag berechnet. Das heißt, bei diesem Aufschlag wird jeder Kilometer mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises multipliziert. Diese damit verbundenen Betriebsausgaben sind nicht steuerlich abzugsfähig.
Eine Berechnung nach der 1-Prozent-Regelung ist vor allem dann interessant, wenn Ihre Mitarbeiter:innen den Dienstwagen häufig für Privatfahrten nutzen. Für Heimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung fallen 0,02 Prozent des Listenpreises für die Steuer an.
Dieser ermäßigte Satz gilt auch, wenn die Angestellten weniger als 15 Tage im Monat mit dem Firmenwagen zur Arbeit fahren.
Achtung: Unternehmen können die Berechnungsmethode – zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regelung – nicht während des Kalenderjahres wechseln.
Darum gilt auch für Urlaubsmonate eine Versteuerung von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises, wenn das restliche Jahr mit 0,03 Prozent versteuert wird.
Natürlich ist die 1-Prozent-Regelung bequemer, aber wenn Ihre Angestellten nur selten privat unterwegs sind, dann schmeißen Sie regelrecht Geld aus dem Fenster. In einigen Fällen ist bereits für ein Fahrzeug eine jährliche Ersparnis von mehreren Tausend Euro möglich. Für große Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeiter:innen (und Firmenfahrzeugen) bedeutet das, dass sehr viel Geld durch die 1-Prozent-Regelung verloren gehen kann.
Sie sollten daher immer eine vorherige Kalkulation durchführen, um zu ermitteln, ob sich ein Fahrtenbuch lohnt.
Was ist günstiger: Ein-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch?
Mit konkreten Beispielen wird alles gleich viel verständlicher.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen Carlo vorstellen:
Carlo ist Vertriebsmitarbeiter und freut sich, als ihm sein Unternehmen für die nächsten drei Jahre ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt, das er auch privat nutzen darf. Die Freude vergeht Carlo aber wieder, als ihm die Personalabteilung mitteilt, dass er den geldwerten Vorteil versteuern muss. Um nun nicht zu viel Steuern zu zahlen, überlegt Carlo, ob er ein Fahrtenbuch führen oder sich lieber für die Ein-Prozent-Regelung entscheiden sollte.
Carlo sucht zunächst die benötigten Daten zusammen:
- Bruttolistenpreis inklusive Zubehör: 45.750,00 EUR
- Anteil der Privatfahrten: 20 Prozent
- Laufende Kfz-Kosten im Jahr: 10.000,00 EUR
- Nutzungsdauer des Fahrzeugs: 3 Jahre
- Abschreibungskosten nach dem linearen AfA-Satz = 12.850,00 EUR
- Einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: 11 Kilometer
Mit diesen Angaben stellt Carlo die folgenden Berechnungen an:
Beispiel für Ein-Prozent-Methode
- Ein Prozent vom Bruttolistenpreis zur Versteuerung des geldwerten Vorteils = 457,50 EUR
- 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis zur Versteuerung der Arbeitswege = 13,73 EUR x 11 Kilometer = 151,03 EUR
- zu versteuernder Gesamtbetrag nach der Ein-Prozent-Regelung = monatlich 608,53 EUR x 12 = 7.302,36 EUR im Jahr
Beispiel für Fahrtenbuch
- laufende Kfz-Kosten pro Jahr = 10.000,00 EUR
- Abschreibung = 12.850,00 EUR
- private Nutzung = 20 Prozent
- zu versteuernder Gesamtbetrag gemäß Fahrtenbuch = 10.000,00 EUR + 12.850,00 EUR x 20 Prozent = 4.570,00 EUR im Jahr
Für Carlo lohnt es sich also, ein Fahrtenbuch zu führen und dadurch Steuern zu sparen.
Wenn er an die ganze Schreiberei denkt, tut ihm sein Handgelenk allerdings schon weh.
Gut, dass es digitale Lösungen für Fahrtenbücher gibt…
Fahrtenbuch und Elektroauto - lohnt sich die Versteuerung?
Wenn Sie sich für Elektroautos als Firmenwagen entschieden haben, können Sie natürlich ebenfalls zwischen den verschiedenen Versteuerungsarten wählen. Entscheiden Sie sich, ein Kfz-Fahrtenbuch für Ihr Elektroauto zu führen, müssen Sie die Anschaffungskosten des Batteriesystems von den Gesamtkosten abziehen. Dadurch entsteht ein geringerer geldwerter Vorteil und eine niedrigere Steuerlast.
Wie wird ein Fahrtenbuch richtig geführt?
Es gibt bis zu fünf Arten von Autofahrten, die in ein Fahrtenbuch eingetragen werden können:
- Dienstfahrten
- Wege zwischen Arbeitsplatz und Wohnung
- Private Fahrten
- Heimfahrten zur Familie bei doppelter Haushaltsführung
- Bei mehreren Einkunftsarten alle Fahrten, die mit Einkünften aus dem Nebenjob zusammenhängen
So sollte das Fahrtenbuch laut BMF aussehen
Ach, das liebe Finanzamt … es ist nicht immer einfach, die Übersicht über die ganzen Regelungen zu behalten. Pauschal lässt sich leider auch nicht zu 100 Prozent beantworten, welche Anforderungen das Finanzamt an ein Kfz-Fahrtenbuch stellt. Warum? Nun ja, es fehlt an einer offiziellen Regelung seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) – aus diesem Grund kommt es auch immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Etwas Orientierung gibt es allerdings trotzdem und deshalb sollte ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch laut BMF folgende Einträge enthalten:
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Details zu Privatfahrten
- Kilometerstand des Fahrzeugs
Außerdem lohnt es sich, wenn Sie auch diese Informationen vermerken:
- Name des Fahrers oder der Fahrerin
- Startadresse und Zielort
- Datum der Fahrt
- Warum wurde die Fahrt unternommen und wer wurde besucht
- Wurde ein Umweg gefahren und wenn ja, warum
Vor allem für betriebliche Fahrten sind detaillierte Einträge im Fahrtenbuch erforderlich. Wichtig ist auch, wie die Einträge vermerkt werden. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie daher folgende Dinge beachten:
- Alle Einträge im Fahrtenbuch müssen lesbar und übersichtlich sein.
- Die Dokumentation muss fortlaufend und zeitgerecht sein.
- Eine geschlossene Form ist verpflichtend.
- Jede Fahrt unterliegt der Dokumentationspflicht.
Bei Privatfahrten ist das Finanzamt nicht so neugierig wie bei den geschäftlichen Reisen. Darum müssen bei privaten Touren nur die Kilometerstände zu Anfang und Ende der Fahrt aufgeschrieben werden.
In welcher Form muss das Fahrtenbuch geführt werden?
Die Form eines Fahrtenbuches wird ebenfalls vom Finanzamt vorgegeben. Eine Zettelsammlung oder eine Excel-Datei werden nicht akzeptiert. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie die Sammlung von Hand oder am PC ausgefüllt vorlegen. Das Finanzamt verlangt in jedem Fall eine geschlossene Form (wie z. B. ein gebundenes Heft).
Die gute Nachricht: Wie im Beispiel von Carlo bereits erwähnt, müssen Fahrtenbücher nicht zwingend in Papierform geführt werden. Stattdessen können Sie Ihren Mitarbeiter:innen eine App oder einen Tracker zur Verfügung stellen – das macht die Erfassung und Speicherung noch einfacher.
GoBD-Richtlinien beim elektronischen Führen des Fahrtenbuches
Beim elektronischen und ordnungsgemäßen Führen des Fahrtenbuches müssen Sie laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff – kurz: GoBD – beachten.
Wichtig für GoBD-konforme Archivierung:
- Nachprüfbarkeit
- zeitgerechte Erfassung
- Vollständigkeit und Richtigkeit
- Nachvollziehbarkeit
- Unveränderbarkeit
- Ordnung
Falls Sie mehr zum Thema GoBD oder zur GoBD-konformen Buchhaltung wissen wollen, dann sind diese Artikel absolut passend!
Die meisten Mitarbeiter:innen des Finanzamts akzeptieren bei regelmäßigen Besuchen oder oft angefahrenen Zielen verständliche Abkürzungen. Nachträgliche Änderungen sind allerdings nicht erlaubt und wenn sich bei einem Fahrtenbuch in Papierform Fehler einschleichen, müssen diese deutlich gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Ihre Angestellten den Fehler berichtigen! Ansonsten kann es wegen der falschen Führung des Fahrtenbuches zu steuerlichen Nachteilen kommen. Damit kommen wir auch schon zum nächsten Punkt …
Konsequenzen bei falscher Fahrtenbuch-Führung
Das Finanzamt ist berechtigt, Fahrtenbücher anhand von Stichproben zu überprüfen. Darum ist es wichtig, dass Unternehmen und Selbstständige die Aufzeichnungen mindestens zehn Jahre lang aufbewahren. Wenn vom Finanzamt Unregelmäßigkeiten festgestellt werden oder wenn Einträge fehlen, erfolgt automatisch die Umstellung in die Ein-Prozent-Regelung.
Wenn das Fahrtenbuch bei der Stichprobe nicht vorgelegt werden kann, droht laut StVZO eine Strafe von 100,00 EUR.
Das führt uns zu dem Problem (wie auch bereits im Beispiel von Carlo), dass die Ein-Prozent-Regelung zu steuerlichen Nachteilen führen kann. Sind die Prüfer:innen der Meinung, dass bewusst Änderungen in den Einträgen vorgenommen haben oder Daten gefälscht wurden, kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.
Fahrtenbuch und tanken: Diese Fehler sollten Sie vermeiden
Vor allem beim Thema Tanken schleichen sich gern Fehler in Fahrtenbücher ein. Das ist ärgerlich, vor allem, weil sie sich leicht vermeiden lassen. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, zukünftige Probleme zu vermeiden:
- Kilometerreichweite beachten: Achten Sie darauf, dass die Entfernung von zwei Tanktagen mit der Reichweite von Ihrem Fahrzeug übereinstimmt. Gehen Sie über- oder unterdurchschnittlich oft tanken und der Abstand stimmt nicht mit der üblichen Kilometer-Reichweite Ihres Pkw überein, wird das Finanzamt misstrauisch.
- Tankstellen sollten auf der Strecke liegen: Sie reichen Tankbelege von einem Ort ein, der laut Fahrtenbuch nicht besucht wurde und auch Privatfahrten sind an diesem Tag nicht aufgeführt? Auch das wird Fragen beim Finanzamt aufwerfen.
- Dokumentation von Tankstopps: Sie sind verpflichtet, auch Unterbrechungen zu dokumentieren. Dazu zählen auch Stopps zum Tanzen und dadurch müssen Tankstopps im Fahrtenbuch gelistet werden.
- Tanken zählt als Betriebsfahrt: Der Weg zur Tankstelle ist eine betriebliche Fahrt. Das gilt auch, wenn Sie von Ihrer Wohnung zur Tankstelle und danach zur Arbeit fahren. Sie müssen diese Fahrt als betriebliche Fahrt vermerken.
Fahrtenbuch verloren: Was passiert?
Welche Konsequenzen bei Verlust des Fahrtenbuches folgen, ist in erster Linie davon abhängig, ob es zuvor freiwillig oder verpflichtend geführt wurde.
Hat Ihnen die Strafverfolgungsbehörde das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt, wird der Verlust mit einem Bußgeld bestraft: 100,00 Euro werden fällig. Und in bestimmten Fällen kann die Führungspflicht verlängert werden.
Wenn Sie und Ihre Mitarbeitenden das Fahrtenbuch freiwillig führen, droht Ihnen bei Verlust erstmal kein Bußgeld. Es liegt an Ihnen, welche Sanktionen nun folgen. In jedem Fall drohen Ihnen aber Probleme bei der Steuer, Sie können die Fahrten jetzt nämlich nicht mehr ordnungsgemäß absetzen.
Wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben, könnte die Anerkennung des nachträglich angelegten Fahrtenbuches schwierig werden. Denn der Bundesfinanzhof erkennt nachträgliche Fahrtenbücher nur selten an. Trotzdem sollten Sie den Verlust nicht verschweigen oder den Ersatz als Original ausgeben – vermeiden Sie unnötige Konsequenzen!
Das heißt: Wenn Sie Ihr Fahrtenbuch verloren haben, empfehlen wir auf nachträgliche Einträge zu verzichten. Am sinnvollsten ist es, ein neues Fahrtenbuch anzulegen – dadurch können alle zukünftigen Fahrten ordnungsgemäß aufgezeichnet werden.
Das Fahrtenbuch und das rote Kennzeichen
Viele Menschen kennen das rote Kennzeichen noch aus früheren Zeiten, in denen es als Überführungs- oder Kurzzeitkennzeichen für neu gekaufte Autos verwendet wurde.
Heute darf das rote Kennzeichen allerdings nur noch für gewerbliche Zwecke, also im Autoverkauf, genutzt werden. Händler:innen können ein rotes Kennzeichen für Pkws nutzen, die nicht angemeldet oder zugelassen sind. Mit solch einem Kennzeichen lässt sich das Auto nämlich trotzdem bewegen – allerdings nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten.
Besitzen Händler:innen ein rotes Kennzeichen, haben sie steuerliche und versicherungstechnische Pflichten.
Weiterhin müssen sie die ordnungsgemäße Nutzung des entsprechenden Fahrzeuges nachweisen. Hier kommt nun das Fahrtenbuch ins Spiel.
Händler:innen erhalten zum roten Kennzeichen ein Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch. Im Fahrzeugscheinheft muss das entsprechende Fahrzeug im Detail beschrieben werden.
Zur Beschreibung zählen:
- das Kennzeichen
- der Fahrzeughersteller
- die Fahrzeugmarke
- der Fahrzeugtyp
- die Fahrgestellnummer
Im Fahrtenbuch wiederum müssen alle Fahrten detailliert aufgezeichnet werden. Start- und Endzeit von Hin- und Rückfahrt müssen im Fahrtenbuch vermerkt werden. Nach der letzten Eintragung müssen die Aufzeichnungen noch ein weiteres Jahr aufbewahrt und bei Bedarf der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Wie lange müssen Halter:innen nach Verkehrsverstößen ein Fahrtenbuch führen?
Wenn das Führen des Fahrtenbuches aufgrund eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften angeordnet wurde, müssen sie in der Regel sechs Monate lang mitschreiben.
Sollte Ihr Verstoß (oder der Ihrer Mitarbeiter:innen) drastischer ausgefallen sein oder Sie sind wiederholt auffällig geworden, kann der Zeitraum auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Zudem wird noch eine zusätzliche Strafe in der Höhe von 50,00 EUR fällig, wenn die Behörde für Sie bestimmt.
Das Fahrtenbuch nachträglich schreiben: Ist das erlaubt?
Wenn Einträge nicht lange gemerkt werden möchten, dann ist es natürlich am besten, das Fahrtenbuch sofort auszufüllen. Ansonsten gehen im Alltagsstress schnell die Details zu den einzelnen Fahrten mit dem PKW verloren.
Niemand kann Ihren Mitarbeiter:innen verbieten, ihre Fahrtenbucheinträge erst im Nachhein zu schreiben. Wenn die Fahrzeughalter:innen zum Beispiel alle Informationen zur Fahrt in einer Excel-Tabelle festhalten und diese dann gesammelt ins Fahrtenbuch übertragen, ist das vollkommen in Ordnung.
Zum Glück gibt es mittlerweile auch elektronische Fahrtenbuch-Lösungen, die nur ein paar Klicks brauchen.
Mit Pleo geht garantiert kein Kilometer verloren
Fahrtenbücher führen, Quittungen für die Rückerstattung der Kilometerpauschale sammeln und dabei immer einen Blick auf den Kilometerstand haben… Und die Arbeit sollte auch erledigt werden. Dienstreisen und Rückerstattungen können für Mitarbeiter:innen ganz schön anstrengend sein.
Um Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen das Leben etwas einfacher zu machen, haben wir die Funktion Rückerstattungen entwickelt. Durch diese Funktion in unserer App können alle Fahrtkosten schnell und gesetzeskonform eingetragen werden.
Und so geht’s:
Ihre Mitarbeiter:innen scannen bei Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug die Belege mit der Pleo-App ein und machen diese so für die Buchhaltung zugänglich. Die Vorkontierung kann automatisiert werden und Ihre Angestellten erhalten den Betrag rasch und unkompliziert zurück.
Keine unübersichtlichen Excel-Tabellen mehr, keine verlegte Belege und kein Kopfzerbrechen, wann die Rückerstattung eintreffen wird.