Umsatzsteuerjahreserklärung: Darum lohnt sich der Aufwand

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Steuern sind für viele Menschen – und Buchhaltungsabteilungen – ein leidiges Thema. Allerdings handelt es sich um ein notwendiges Übel, das Unternehmen auf keinen Fall vernachlässigen sollten. Andernfalls drohen Probleme mit dem Finanzamt. Und diese können in schlimmen Fällen bis hin zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen.

Doch erst mal ruhig durchatmen: Solange Sie sich gewissenhaft um Basics wie die Umsatzsteuerjahreserklärung kümmern, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.

Alles, was Sie zur Umsatzsteuerjahreserklärung wissen müssen, klären wir in diesem Artikel Schritt für Schritt – ganz egal, wie viel Vorwissen Sie mitbringen!

Das klingt gut? Dann legen wir am besten direkt los. 🚀

Einfacher, als es klingt: Die Umsatzsteuerjahreserklärung

Die Umsatzsteuerjahreserklärung setzt sich aus den Begriffen Steuererklärung und Umsatzsteuer zusammen. Es handelt sich also um nichts anderes als eine Steuerklärung für die Umsatzsteuer. Diese umfasst alle Ausgaben, Einnahmen und Vorauszahlungen. Die Steuererklärung dient also der Ermittlung der Umsatzsteuer und der abzugsfähigen Vorsteuer .

Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – um die Umsatzsteuererklärung kümmern. Ausgenommen sind lediglich Unternehmer:innen, welche unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen.

Alle anderen Unternehmen müssen sich neben der Umsatzsteuerjahreserklärung auch um monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen kümmern.

Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung – und jetzt?

Die Umsatzsteuervoranmeldungen weichen im Normalfall, wenn alles richtig angegeben und berechnet ist, nicht von der Jahreserklärung ab. Sollte das doch passieren, müssen Unternehmer:innen mit unangenehmen Fragen seitens des Finanzamts rechnen. Wie es dann weitergeht, hängt ganz von der individuellen Situation ab. 🤒

Wenn Sie eine plausible Erklärung für die Abweichungen von der Jahreserklärung haben, kommen Sie wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon. 🥊 Falls nicht, kann es zu Konsequenzen wie einer Umsatzsteuernachschau oder gar einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen. 😯

Das klingt jedoch erst mal riskanter, als es ist. Solange Sie Ihre Buchhaltung sorgfältig dokumentieren und abgeben, müssen Sie sich im Grunde keine Sorgen machen. Passieren trotzdem mal Fehler, empfiehlt sich ein Schreiben, in dem die Abweichungen zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung verständlich erklärt werden. Dieses sollten Sie immer von sich aus beilegen, sobald Sie Abweichungen und Unstimmigkeiten bemerken. Ehrlichkeit währt auch in dem Falle am längsten! 💪🏻

Welche Fristen gelten für die Umsatzsteuerjahreserklärung?

Wird die Umsatzsteuerjahreserklärung vom Unternehmen selbst erstellt, liegt die Abgabefrist für die Erklärung beim 31. Juli des Folgejahres. Spätestens an diesem Stichtag müssen Sie die Jahreserklärung dem Finanzamt vorlegen. 🎯

Diese Umsatzsteuerjahreserklärung-Frist ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Nehmen Sie eine Steuerberatung in Anspruch, können Sie die Abgabefrist bis zum 31. Dezember des Jahres oder durch einen formlosen Antrag sogar bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres verlängern. Praktisch für Freund:innen des Prokrastinierens – und gar nicht mal so schwer zu merken! 🥳

Etwas verkomplizieren müssen wir das Fristen-Thema aber leider doch noch, denn es gibt Unterschiede zwischen den Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldungen und den Fristen für die Umsatzsteuerjahreserklärung, welche zu berücksichtigen sind. Beides sollten wir uns daher ganz genau anschauen. 🔍

Umsatzsteuervoranmeldungen

Unternehmer:innen können die Umsatzsteuervoranmeldungen entweder für jeden abgelaufenen Monat oder für jedes abgelaufene Quartal an das zuständige Finanzamt übermitteln. Der Abgabezeitraum der Voranmeldungen im laufenden Jahr richtet sich dabei nach der Höhe der Vorjahressteuer. Es gelten folgende Regelungen:

  • Lag die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr bei mehr als 7.500 EUR, müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen im laufenden Jahr monatlich abgeben.
  • Betrug die Vorjahressteuer zwischen 1.000 und 7.500 EUR, reicht es, die Umsatzsteuervoranmeldungen alle drei Monate einzureichen.
  • Bei einer Vorjahressteuer unter 1.000 EUR kann Sie das Finanzamt sogar ganz von Umsatzsteuervoranmeldungen befreien. Hier liegt die Frist zur Abgabe bei einem Jahr.
  • Ergab sich im vorangegangenen Kalenderjahr ein Überschuss von über 7.500 EUR zugunsten Ihres Unternehmens, können Sie anstatt des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.

Bereits bei den Voranmeldungen sollten Sie sorgfältig vorgehen. Abweichungen zur Steuererklärung kann das Finanzamt stutzig machen – und so kann es schnell zu Unannehmlichkeiten kommen. Das führt nicht nur zu unangenehmen Rückfragen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu rechtlichen Problemen. Die Voranmeldung muss gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch beim Finanzamt eingehen.

Steuerberaterin bei der Buchhaltung

Umsatzsteuerjahreserklärung

Die Fälligkeit der Umsatzsteuerjahreserklärung haben wir bereits geklärt: Ohne Hilfe ist die Umsatzsteuerjahreserklärung-Frist am 31. Juli, mit Steuerberatung am 31. Dezember und mit einem Verlängerungsantrag sogar erst am 28. Februar des nächsten Jahres. 🗓

Tatsächlich können Sie auf Wunsch auch eine Dauerfristverlängerung beantragen! Diese Verlängerung hat keine Auswirkungen auf die Anforderungen der Umsatzsteuerjahreserklärung. Sie verlängert einfach nur die Abgabefrist um einen Monat. Bei Quartalszahlenden reicht ein einmaliger Antrag auf Dauerfristverlängerung aus, während Monatszahler:innen den Antrag jedes Jahr erneut stellen müssen. 📝

In beiden Fällen ist eine Begründung für das Verschieben der Fälligkeit Ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung nicht erforderlich. Sind Sie grundlegend zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen verpflichtet, wird bei der Dauerfristverlängerung jedoch eine einmalige Sondervorauszahlung von einem Elftel der Umsatzsteuer des Vorjahres fällig. 💸

Die Umsatzsteuerjahreserklärung müssen Sie seit 2010 grundsätzlich in elektronischer Form beim Finanzamt einreichen. Dasselbe gilt für die Umsatzsteuervoranmeldungen. Nur in Ausnahmefällen können Sie eine schriftliche Abgabe vornehmen – zum Beispiel dann, wenn eine elektronische Abgabe mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist.

Was hat sich mit der Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 geändert? 🧐

Ein neues Jahrzehnt bringt auch neue Entwicklungen mit sich! 🎇 Seit 2020 hat sich bei der Umsatzsteuerjahreserklärung einiges geändert. Das liegt zum einen an dem am 03.06.2020 beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspaket. Zum anderen ist auch das seit 21.12.2020 geltende Jahressteuergesetz (JStG 2020) dafür verantwortlich. Das sind einige der wichtigsten Veränderungen:

Anhebung der Grenze des Kleinunternehmertums 🔝

Vor 2020 durften Kleinunternehmende im vorausgehenden Jahr nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz machen. Andernfalls war eine Befreiung von der Umsatzsteuererklärung nicht möglich. Seit dem 21.12.2020 ist das anders: Die Grenze der Befreiung von der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer:innen wurde von 17.500 auf 22.000 EUR angehoben.

Mehrwertsteuer-Digitalpaket 💻

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes wurde am 1. Juli 2021 die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets ins Leben gerufen. Es beinhaltet einige Punkte, welche für die Umsatzsteuerjahreserklärung von Relevanz sind. So ist es inzwischen beispielsweise möglich, dass Marktplatzbetreiber:innen für Waren außerhalb der EU zu Steuerschuldner:innen für die im Inland anfallende Umsatzsteuer werden. Zudem wurde das Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer:innen ausgedehnt.

Senkung der Mehrwertsteuersätze 🤭

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wurden die Mehrwertsteuersätze in Deutschland befristet von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Inzwischen gelten aber schon wieder die üblichen Sätze.

Mit Pleo die Umsatzsteuerjahreserklärung ratzfatz einreichen 🤩

Sie haben bis hier gelesen und fragen sich, wie Sie die Umsatzsteuerjahreserklärung ohne Riesenaufwand meistern sollen? Glücklicherweise gibt es für alles eine Lösung – Pleo zum Beispiel! Mit der App reichen Sie die Erklärung blitzschnell ein, ganz ohne Stress. Zu den wichtigsten Funktionen unserer App gehören:

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Dank dieser Funktionen ist auch der ungeliebte Umgang mit Steuern – und die Umsatzsteuerjahreserklärung – einfach zu meistern. 🥰 Starten Sie direkt mit Pleo und heben Sie Ihre Buchhaltung auf ein neues Level!

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