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Ausgabenverwaltung

Alle Infos zum Jahresabschluss: Das sollten Sie unbedingt wissen

Um den Jahresabschluss kommt man in der Welt der Wirtschaft kaum herum, und dennoch wissen bei Weitem nicht alle, was es mit dem Ganzen überhaupt auf sich hat. Egal, ob Sie bisher noch keine Ahnung haben, um was es beim Jahresabschluss geht, oder ob Sie Ihr Wissen im Bereich Buchführung einfach auffrischen wollen – wir helfen Ihnen gerne!

Was ist ein Jahresabschluss eigentlich? 🕵️

Beim Jahresabschluss handelt es sich nach Definition im Handelsgesetzbuch (HGB) um den aufzustellenden rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt somit die finanzielle Situation eines Unternehmens über die Spanne von zwölf Monaten dar. Da er als jährlicher Abschluss der Buchführung gilt, sind Buchhaltung und Jahresabschluss untrennbar miteinander verbunden.

HGB und der Jahresabschluss: Welche Gesetze stecken eigentlich dahinter?

Kaum eine Unternehmensabteilung kommt darum herum, sich für bestimmte Berichte mit Gesetzen herumzuschlagen. Auch der Jahresabschluss ist da keine Ausnahme. Doch keine Sorge: Um den Jahresabschluss zu meistern, brauchen Sie keine juristische Ausbildung! 🧑‍⚖️

Grundsätzliche Regelungen zum Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert, weswegen theoretisch sogar vom HGB-Jahresabschluss die Rede sein kann. Laut § 242 HGB umfasst ein Jahresabschluss eine Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Sollten Sie eine Kapitalgesellschaft führen, kommt gemäß § 264 HGB zum Jahresabschluss noch ein Anhang hinzu. Außerdem müssen Sie für eine Kapitalgesellschaft auch einen Lagebericht einreichen. Zusätzlich dazu werden die Regelungen rund um den Jahresabschluss im Handelsgesetzbuch durch das Einkommensteuergesetz und das Publizitätsgesetz ergänzt. 

Ziele des Jahresabschlusses: Der ganze Ärger ist nicht umsonst

Finanzabteilungen müssen sich mit vielen Dingen rumschlagen und haben mit der regulären Buchführung meistens mehr als genug zu tun. Ein aufwändiger Lagebericht am Ende des Geschäftsjahres kommt da nicht gerade gelegen. 🤕

Es handelt sich jedoch um eine Anstrengung, die durchaus ihre Daseinsberechtigung hat. Das liegt daran, dass ein geschäftlicher Jahresabschluss Auskunft über die finanzielle Situation eines Unternehmens, beziehungsweise dessen Gewinne und Verluste, gibt. 

Diese Informationen sind nicht nur Bemessungsgrundlage für die Besteuerung seitens des Finanzamts, sondern auch für potenzielle Investierende wichtig. Anhand der Jahresabschluss-Bilanz können diese besser einschätzen, wie hoch das Risiko einer Beteiligung ist und so eine fundierte Investitionsentscheidung treffen. 💹

Wer muss sich mit dem Jahresabschluss herumschlagen?

Dass ein Jahresabschluss wichtig ist, steht fest. Doch müssen sich wirklich alle Unternehmen damit herumschlagen? 

Die Antwort darauf lautet jein: Grundsätzlich sind zwar alle Kaufleute am Ende eines Geschäftsjahres zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, dabei gibt es jedoch auch Ausnahmen.

GbR und Jahresabschluss: Es kommt auf die Dauer an ⏳

Viele Unternehmer:innen fragen sich, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet ist. Der entscheidende Faktor hierbei ist die Dauer des Bestehens der GbR. An sich wird bei einer GbR davon ausgegangen, dass es sich um eine Gelegenheitsgesellschaft von vorübergehender Dauer handelt. Angesichts dessen gilt zunächst der Grundsatz des § 721 Abs. 1 BGB, womit ein Rechnungsabschluss erst mit dem Ende der Gesellschaft erforderlich ist.

Feststellung des Jahresabschlusses: Damit alles mit rechten Dingen zugeht ⚖️

Bei der Feststellung des Jahresabschlusses handelt es sich um einen Rechtsakt, bei dem die zuständigen Organe einer Gesellschaft einen Jahresabschluss als richtig und für das Unternehmen verbindlich anerkennen. Eine Feststellung des Jahresabschlusses kann entweder durch den Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens oder durch die Hauptversammlung erfolgen.

Offenlegungspflicht als notwendiges Übel

Nach seiner Aufstellung muss der Jahresabschluss aufgrund der Offenlegungspflicht veröffentlicht werden. Das bedeutet, dass Sie alle Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen müssen. Anschließend wird der Jahresabschluss online auf dem Internetportal des Unternehmensregisters veröffentlicht. Wer den Jahresabschluss Ihres Unternehmens einsehen möchte, kann das dort jederzeit tun. 🖥️

Sie müssen hier also wohl oder übel auf etwas Privatsphäre verzichten. Zumindest in den meisten Fällen – denn laut § 325 ff. des Handelsgesetzbuches hängt die Offenlegungspflicht von der Bilanzsumme, der gewählten Gesellschaftsform, der Mitarbeiteranzahl und den Umsatzerlösen ab. 

Grundsätzlich gilt die Offenlegungspflicht für folgende Gesellschaftsformen:

  • Diverse Personengesellschaften wie GmbHs
  • Eingetragene Genossenschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • Verschiedene Zweigniederlassungen aus dem Ausland

Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute, Pensionsfonds und Versicherungen unterliegen übrigens immer der Offenlegungspflicht. Ferner müssen alle Unternehmen, welche in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der hier aufgeführten Kriterien erfüllen, ihren Jahresabschluss nach der Aufstellung veröffentlichen:

  • Bilanzsumme von über 65 Millionen EUR
  • Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl von 5.000
  • Umsatzerlöse von mehr als 130 Millionen EUR

In all diesen Fällen sind finanzielle Geheimnisse nicht mehr erlaubt. Die Öffentlichkeit muss den Jahresabschluss frei einsehen können. Nach § 326 Abs. 2 HGB ist eine Hinterlegung als Alternative zur Offenlegung denkbar.

Frist für den Jahresabschluss: Verlieren Sie besser keine Zeit

Als Faustregel gilt: Die Jahresabschluss-Frist entspricht der Frist der Abgabe der Steuererklärung und fällt somit auf den 31. Juli. 📆

Nach seiner Aufstellung reichen Sie den Jahresabschluss auf elektronischem Weg beim zuständigen Finanzamt ein. Die Einreichung erfolgt über einschlägige Softwares wie DATEV, da diese über eine integrierte Schnittstelle zum Finanzamt verfügen. 📤 Bei Versäumung der Frist droht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000,00 EUR.

Jahresabschluss Inhalt: Hier kommt eine Menge auf Sie zu

Die Bestandteile eines Jahresabschlusses sind nicht immer gleich, sondern abhängig vom individuellen Fall des Unternehmens. Zwei Bestandteile sind jedoch in jedem Jahresabschluss notwendig: die Bilanz sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Handelt es sich um den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft, kommt noch ein Anhang und gegebenenfalls ein Lagebericht hinzu. Doch es kann noch viel, viel komplexer kommen. Für einen gesamten Jahresabschluss sind etwa folgende Bestandteile denkbar:

  • Anhang: Der Anhang umfasst zusätzliche Informationen zu Bilanz und GuV.
  • Bilanz: Bei der Bilanzierung werden Eigenkapital und Schulden gegenübergestellt.
  • Derivative Ermittlung: Hier erfolgt eine indirekte Ermittlung der Informationen für die Kapitalflussrechnung.
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung: Die Eigenkapitalveränderungsrechnung soll Veränderungen des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen wiedergeben.
  • Gewinn-und-Verlust-Rechnung: Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) zeigt den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens.
  • Kapitalflussrechnung: Die Kapitalflussrechnung (KFR) stellt Geldflüsse zwischen zwei Stichtagen dar.
  • Lagebericht: Der Lagebericht ist ein Zusatz zur Bilanzierung und GuV, welcher bei der Einschätzung zukünftiger Unternehmensentwicklungen hilft.
  • Originäre Ermittlung: Bei der originären Entwicklung handelt es sich um eine direkte Berechnung der KFR anhand aller Ein- und Auszahlungen.
  • Segmentberichterstattung: Die Segmentberichterstattung informiert über die verschiedenen Geschäftsfelder einer Firma.

So stellen Sie Ihren geschäftlichen Jahresabschluss dar

Bei der Darstellung eines Jahresabschlusses gilt der Grundsatz der Stetigkeit. Dieser besagt, dass immer die gleiche Art der Darstellung genutzt werden sollte. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der einstufigen und der kombinatorischen Variante. 

Bei der einstufigen Variante werden die primären und sekundären Berichtsformate untereinander angeordnet, während bei der kombinatorischen Variante beide Berichtsformate miteinander verknüpft und in einer Matrix dargestellt werden. Wie genau Sie das beim Jahresabschluss erstellen gestalten können, zeigen wir Ihnen in zwei Beispielen.

Die einstufige Variante können Sie beispielsweise so aufbauen:

Die einstufige Variante können Sie beispielsweise so aufbauen:

Umsatzerlöse

Zusätzliche Angaben

Geschäftsfeld

Geschäftsfeld 1

250 Mio. EUR

...

Geschäftsfeld 2

720 Mio. EUR

...

Geschäftsfeld 3

180 Mio. EUR

...

Gesamt

1.150 Mio. EUR

...

Region

DACH

560 Mio. EUR

...

GB

260 Mio. EUR

...

USA

330 Mio. EUR

...

Gesamt

1.150 Mio. EUR

...

Für die kombinatorische Variante können Sie Ihren Jahresabschluss zum Beispiel folgendermaßen strukturieren:

Für die kombinatorische Variante können Sie Ihren Jahresabschluss zum Beispiel folgendermaßen strukturieren:

Geschäftsfeld 1

Geschäftsfeld 2

Geschäftsfeld 3

Gesamt

DACH

110 Mio. EUR

350 Mio. EUR

100 Mio. EUR

560 Mio. EUR

GB

60 Mio. EUR

165 Mio. EUR

35 Mio. EUR

260 Mio. EUR

USA

80 Mio. EUR

205 Mio. EUR

45 Mio. EUR

330 Mio. EUR

Gesamt

250 Mio. EUR

720 Mio. EUR

180 Mio. EUR

1.150 Mio. EUR

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Die To-do-Liste Ihres Buchhaltungsteams platzt aus allen Nähten, der Jahresabschluss muss zur Frist fertig sein und Sie wissen nicht, wie Sie den ganzen Papierkram meistern sollen? Machen Sie sich keine Sorgen! Im Grunde braucht es nur das passende Hilfsmittel und voilà – schon lassen sich die Herausforderungen rund um den Jahresabschluss gleich viel leichter bewältigen. 💪

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Setzen Sie auf die richtige Software und erleichtern Sie Ihren Mitarbeitenden den Arbeitsalltag. So wird auch der Jahresabschluss zum Kinderspiel! 🎲

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