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Alle aktuellen Infos zur Kilometerpauschale fürs Fahrrad 2024

Mitarbeitende eines Unternehmens müssen oft weite Strecken zurücklegen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Tatsächlich pendeln sogar ganze 40 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden zur Arbeit. Das ist nicht nur mühsam, sondern auch mit einigen Kosten verbunden. Ist gar eine Dienstreise notwendig, kommen neben den Fahrtkosten noch Kosten für Übernachtungen und Verpflegung auf einen zu. 

Im Hinblick auf den Klimaschutz und die stark steigenden Spritpreise ist es jedoch wohl nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen ihr Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen. 🚲

Doch wie sieht es da eigentlich mit Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung aus? Wir zeigen Ihnen, was Sie zur Kilometerpauschale fürs Fahrrad 2024 wissen müssen. 🤓

Kilometerpauschale Fahrrad 2024: Gibt es die überhaupt noch?

So umweltbewusst das Fahrrad auch sein mag, Anrecht auf die Kilometerpauschale haben nachhaltige Arbeitnehmer:innen dadurch nicht. Das hängt damit zusammen, dass die Kilometerpauschale für das Fahrrad im Jahr 2024 nicht mehr angewendet werden kann. Schade eigentlich für die Umwelt – finden wir zumindest! Seit der Reisekostenreform 2014 gilt die Pauschale für Dienstreisen nicht mehr für das Fahrrad, sondern nur noch für motorbetriebene Verkehrsmittel. 🚗 Für Fahrten mit Pkws können Mitarbeiter:innen eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer Reiseweg absetzen, bei Mopeds oder Motorrädern sind es 20 Cent pro Kilometer. 🛵

Auch hier bestätigt jedoch die Ausnahme die Regel: Handelt es sich um Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, wie S-Pedelecs oder Elektrofahrräder, die Geschwindigkeiten von über 25 Kilometer pro Stunde erreichen, greift ebenfalls die für Mopeds und Motorräder geltende Pauschale von 20 Cent pro Kilometer. Bei solchen Dienstreisen gilt die Kilometerpauschale also auch für das Fahrrad. 🎉

Entfernungspauschale als Alternative zur Kilometerpauschale

Dass die Kilometerpauschale für die Fahrt zur Arbeit mit dem Fahrrad nicht mehr gilt, beziehungsweise nur bestimmte Elektrofahrräder betrifft, ist – wie wir nun bereits erfahren haben –  Fakt. Das heißt jedoch nicht, dass Arbeitnehmende jeden Kilometer auf dem Weg zur Arbeit aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Bestreiten Sie ihren täglichen Arbeitsweg mit dem Fahrrad, haben Sie die Möglichkeit, diese Fahrten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Dafür gibt es die Pendlerpauschale, welche auch als Entfernungspauschale bezeichnet wird. 

Während bei Dienstreisen die Kilometerpauschale für Fahrten mit dem Fahrrad nicht greift, beträgt die Entfernungspauschale grundlegend 30 Cent pro Kilometer, welchen die Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsweg zurücklegen, unabhängig davon, welche Verkehrsmittel sie dabei nutzen. 💸

Die Pendlerpauschale greift übrigens auch, wenn die Arbeitnehmenden statt der ersten Tätigkeitsstätte zu einem gleichbleibenden Sammelpunkt fahren. Eine Einschränkung gibt es dennoch: Mitarbeitende können maximal 4.500,00 EUR ihrer Reisekosten steuerlich als Werbungskosten absetzen. Mehr ist leider nicht möglich.

Was gilt bei Dienstreisen?

Berufliche Fahrten zu anderen Tätigkeitsstätten oder in andere Städte – zum Beispiel zur Weiterbildung – gelten als Dienstreisen und sind in der Entfernungspauschale nicht einbezogen. In solchen Fällen erstatten die Arbeitgebenden die Fahrtkosten ihrer Mitarbeitenden stattdessen meist mit der Kilometerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. 

Allerdings handelt es sich hierbei nicht um einen gesetzlich verpflichtenden Referenzwert, weswegen die Höhe der Erstattung der Reisekosten letztendlich von den Spesenrichtlinien der Arbeitgebenden abhängig ist. Zudem greift die Erhöhung ab dem 21. Kilometer nur bei der Entfernungspauschale und nicht bei der Kilometerpauschale. Schade, oder? 💔

Was bei der Beantragung der Entfernungspauschale wichtig ist

Um die wichtigsten Infos bisher noch mal zusammenzufassen: An sich haben alle Arbeitnehmenden Anspruch auf die Pendlerpauschale. Sie gilt jedoch nur dann, wenn es sich um Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder einem gleichbleibenden Sammelpunkt handelt. Fahrten zu anderen Tätigkeitsstätten gelten als Dienstreisen, womit nicht mehr die Pendlerpauschale, sondern die Kilometerpauschale greift. 

Jetzt, wo wir geklärt haben, welche Pauschalen, wofür verwendet werden, wollen wir mal sehen, was es bei der Entfernungspauschale so zu berücksichtigen gibt. Schauen wir uns also an, worauf es ankommt: 🔍

Home-Office zählt nicht zu den Arbeitstagen ❌

Bei den Arbeitstagen zählen selbstverständlich nur die Tage, an denen auch wirklich gearbeitet wird. Damit fallen Krankheits- und Urlaubstage weg, wodurch wir bei einer Fünf-Tages-Woche auf circa 220 Tage im Jahr kommen. 

Das gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt und nicht im Home-Office gearbeitet wird, sodass potenzielle Fahrtkosten auch wirklich anfallen. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden also zwischen Home-Office und Bürobesuchen abwechseln, ist es wichtig, die tatsächlichen Fahrten genau zu dokumentieren, um sie steuerlich absetzen zu können.

Nur der kürzeste Arbeitsweg wird berücksichtigt 🚀

Für die Berechnung der Wegstrecke und damit verbundenen Fahrtkosten zählt der einfache, kürzeste Arbeitsweg. Sollten Mitarbeitende mit ihrem Fahrrad bewusst Umwege fahren, haben sie kein Anrecht auf zusätzliche Kilometer, denn das Finanzamt akzeptiert nur den direkten Weg. 

Die einzige Ausnahme dieser Regel besteht, wenn Sie stichhaltig argumentieren können, weshalb die Nutzung einer längeren Strecke sinnvoll ist. Liegt die alternative Strecke etwa nachweislich verkehrsgünstiger, stehen die Chancen gut, dass das Finanzamt diese auch anerkennt. 

Bei der Kilometerzahl wird immer abgerundet

19,9 Kilometer fahren und 20 Kilometer steuerlich absetzen? Wir müssen Sie enttäuschen … damit ist das Finanzamt leider nicht einverstanden. Anders als im Mathe-Unterricht muss bei der Kilometerzahl in der Steuererklärung immer abgerundet werden. Damit lassen sich bei 19,9 Kilometer nur 19 Kilometer ansetzen.

Die Entfernungspauschale gilt für alle Transportmittel 🚦

Das Fahrrad ist kaputt und stattdessen geht es mit dem Bus zur Arbeit? Das ist für die Berechnung der Pauschale überhaupt kein Problem, denn die Pendlerpauschale gilt für alle Transportmittel. Sogar selbst dann, wenn der Arbeitsweg zu Fuß zurückgelegt wird und rein theoretisch keine Reisekosten anfallen. 😜

Keine Zeit für langwierige Prozesse? Zum Glück gibt es Pleo!

Wie Sie sehen, gibt es einige Dinge, die bei der steuerlichen Beantragung der Entfernungspauschale berücksichtigt werden müssen. Arbeitgebende und Mitarbeitende benötigen daher eine Menge Nachweise – egal, ob die Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder als Eintrag auf der Lohnsteuerkarte erfolgt. Manuell ist das ein nerviger und zeitraubender Prozess. 💤

Sie haben keine Lust darauf? Die Firmenkarten von Pleo können Ihnen dabei helfen …

  • … als Arbeitgebende immer den Überblick zu behalten,
  • Auslagen und Reisekosten bei Dienstreisen zu dokumentieren, 
  • Fahrtwege schnell zu erfassen, 
  • … lästigen Papierkram zu vermeiden,
  • Sofortbenachrichtigungen bei Rückerstattungen zu erhalten.

Doch das ist noch lange nicht alles. Wenn Ihnen herkömmliche Tankkarten zu kompliziert sind, hat Pleo die Alternative. Mit den Pleo Tankkarten haben Finanzmanager:innen die Benzinausgaben und weitere Spesen der Belegschaft immer im Blick. Das erleichtert auch die Kraftstoffrückerstattung für Dienstreisen! 🏆

Damit sind Sie zum Thema Kilometerpauschale Fahrrad 2024 auch schon mit allen wichtigen Informationen versorgt. Das Ganze ist doch eigentlich gar nicht so kompliziert, oder? Wichtig ist nur, die richtigen Hilfsmittel parat zu haben – und Pleo springt hier gerne für Sie ein! 😉

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