Kilometerpauschale Fahrrad 2026: Was für Dienstreisende und Pendler gilt

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Kilometerpauschale Fahrrad 2026: Was für Dienstreisende und Pendler gilt | Pleo Blog
15:23
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Mitarbeiter:innen müssen oft weite Strecken zurücklegen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. 68 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Deutschland pendeln zur Arbeit – viele mit dem Auto, doch auch das Fahrrad wird eine immer relevantere Alternative. Das ist nicht nur mühsam, sondern auch mit hohen Kosten verbunden.

Im Hinblick auf den Klimaschutz und die stark gestiegenen Spritpreise ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen ihr Fahrrad für den Arbeitsweg oder sogar für dienstliche Fahrten nutzen. Doch wie sieht es da eigentlich mit Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung aus? Wir zeigen Ihnen, was Sie zur Kilometerpauschale für Fahrrad oder E-Bike wissen müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick: 


  • Die Kilometerpauschale Fahrrad gilt bei Dienstreisen nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn es sich um ein Elektrofahrrad oder einen E-Scooter handelt, der der Versicherungspflicht unterliegt.
  • Als Alternative zur Kilometerpauschale können Arbeitnehmer:innen die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale, geltend machen.
  • Seit dem 01.01.2026 beträgt die Pendlerpauschale schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Kilometer – auch für Fahrräder.
  • Sparen Sie sich wertvolle Zeit bei der Verarbeitung von Erstattungen und Zuschüssen – mit Pleo Rückerstattungen.

Recap: Was ist die Kilometerpauschale?

Die sogenannte Kilometerpauschale ist ein gesetzlich festgelegter Pauschalbetrag, den Arbeitgeber zur Erstattung von Fahrtkosten bei “betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten” anwenden können. Die Kilometerpauschale bzw. Wegstreckenentschädigung wird für auf Dienstreisen entstandene Fahrtkosten ausbezahlt.

Sie ersetzt die aufwändige Aufarbeitung von Fahrtenbüchern und Papierbelegen, indem sie eine festen Betrag in Cent pro Kilometer vorgibt. Die Kilometerpauschale wird auch als Dienstreisepauschale oder Wegstreckenentschädigung bezeichnet.

Machen Sie sich mit der Kilometerpauschale vertraut. Wir haben einen aktualisierten Ratgeber zur Kilometerpauschale 2026 veröffentlicht.

Kilometerpauschale Fahrrad Dienstreise: Was ist erlaubt?

Haben Sie Ihr Fahrrad für eine dienstliche Fahrt, z. B. einen Kundenbesuch benutzt, steht Ihnen ein “Ersatz von Anwendungen” zu. Den rechtlichen Grundstein dafür legt § 670 Ersatz von Aufwendungen Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): “Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Dieser Ersatz ist in § 5 Wegstreckenentschädigung Bundesreisekostengesetz (BRKG) geregelt. Geschieht die Reise nicht mit einem “regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel”, sprich: einem öffentlichen Verkehrsmittel, hat der Dienstreisende Anspruch auf eine Wegstreckenentschädigung gemäß §5 BRKG.

Seit der Reisekostenreform 2014 gilt die Pauschale für Dienstreisen allerdings nicht mehr für das Fahrrad, sondern nur noch für motorbetriebene Verkehrsmittel. Dort heißt es im Wortlaut: “Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.” Hiervon sind Fahrräder und E-Bikes erst einmal ausgeschlossen.

Fahrräder

Die Kilometerpauschale gilt für Dienstreisen mit motorisierten Fahrzeugen. Das heißt, Fahrräder – inklusive normaler Fahrräder und nicht motorisierter E-Bikes – sind davon ausgeschlossen. Mitarbeiter:innen können dadurch keine Kilometerpauschale in Höhe von 20 Cent pro Kilometer bzw. 30 Cent pro Kilometer für Dienstreisen mit dem Fahrrad geltend machen.

In §5 Abs. 3 BRKG heißt es allerdings auch: “Benutzen Dienstreisende zur Erledigung von Dienstgeschäften regelmäßig ein Fahrrad, wird Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß § 16 gewährt.”

In der entsprechenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift heißt es weiter: “Benutzen Dienstreisende mindestens zwei Mal innerhalb eines Monats ein Fahrrad, wird als Wegstreckenentschädigung für jeden maßgeblichen Monat ein Betrag in Höhe von fünf Euro gewährt:” Wichtig dabei: Die zweimalige Nutzung des Fahrrads bezieht sich auf zurückgelegte Einzelstrecken und nicht auf die Zahl der Dienstreisen.

Bei regelmäßiger Nutzung des Fahrrads für Dienstreisen werden 5 Euro pro Monat erstattet. 

Weiter regelt die allgemeine Verwaltungsvorschrift: “Werden im Einzelfall höhere Kosten (z. B. Mietfahrrad) nachgewiesen, werden diese erstattet”. Nutzen Sie also regelmäßig ein Fahrrad für Ihre dienstlichen Fahrten, bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen.

E-Bikes        

E-Bikes, die eine Motorunterstützung bis 25 km/h haben, gelten nicht als motorisierte Fahrzeuge und fallen somit nicht unter die Kilometerpauschale. Anders sieht es wiederum für Elektrofahrräder und E-Scooter aus, die unter die Versicherungspflicht fallen.

In der bereits zitierten Verwaltungsvorschrift heißt es dazu: “Als Kraftfahrzeuge gelten auch Elektrofahrräder und Elektroscooter, die der Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen.”

Unterliegt Ihr E-Bike der Versicherungspflicht, haben Sie Anspruch auf die Erstattung einer Kilometerpauschale. 

S-Pedelecs (E-Bikes mit Motorunterstützung über 25 km/h) gelten rechtlich als Kleinkrafträder. Für sie greift die Kilometerpauschale für motorisierte Fahrzeuge in Höhe von 20 Cent pro Kilometer, sofern sie auf einer Dienstreise genutzt werden. Bei solchen Dienstreisen gilt die Kilometerpauschale also auch bei nicht regelmäßiger Nutzung für das Fahrrad.

Die Pendlerpauschale als Alternative zur Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale gilt nur für die Erstattung der Fahrtkosten von Dienstreisenden mit motorisierten Fahrzeugen. Eine Ausnahme greift, wenn der Dienstreisende sein Fahrrad mindestens zweimal in einem Monat für eine dienstliche Fahrt nutzt. Doch auch dann steht ihm lediglich eine Erstattung von fünf Euro zzgl. Mietkosten zu. Aber was gilt für den täglichen Arbeitsweg, wo das Fahrrad deutlich häufiger zum Einsatz kommt?

Bestreiten Sie Ihren täglichen Arbeitsweg mit dem Fahrrad, haben Sie die Möglichkeit, diese Fahrten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale.

Die Entfernungspauschale, im Volksmund auch als Pendlerpauschale bezeichnet, ist das Pendant zur Kilometerpauschale. Statt Fahrtkosten bei Dienstreisen zu erstatten, dient diese aber der finanziellen Entlastung von Arbeitnehmer:innen beim täglichen Arbeitsweg. Die Entfernungspauschale ist in §9 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Im Wortlaut ordnet §9 Abs. 4 EStG an, dass “Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte” als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen – und zwar unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Dabei gilt ein Pauschalbetrag von 38 Cent pro Kilometer, der auf die kürzeste einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angewendet wird. Die Erstattung der Pendlerpauschale kann freiwillig als Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber oder als Teil der Steuererklärung erfolgen.

Wie war das mit dem Fahrtkostenzuschuss? Erfahren Sie, was es mit dem Fahrtkostenzuschuss auf sich hat – in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema.

Seit dem 01. Januar 2026 gibt es 38 Cent pro Kilometer

Nachdem die Bundesregierung die Pendlerpauschale bereits mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer erhöht hatte, legte sie im September des vergangenen Jahres nach. Gemäß einem Kabinettsbeschluss vom 10. September 2025 wurde die Pendlerpauschale zum 01. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht – und zwar bereits ab dem ersten Kilometer.

Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer vor, um Bürger:innen zu entlasten. 

Die frühzeitige Erhöhung des Kilometersatzes der Pendlerpauschale geschah im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025. Ziel dieser Anpassung ist, für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land zu sorgen und Pendler im ländlichen Raum zu entlasten.

So hat sich die Pendlerpauschale in den 2020ern entwickelt

Achtung: Die Pendlerpauschale wird regelmäßig angepasst. Verlassen Sie sich also nicht blind auf den Kilometersatz aus der letzten Steuererklärung.

So hat sich die Pendlerpauschale seit 2020 entwickelt:

Jahr

bis 20 Kilometer

ab 21. Kilometer

2020

30 Cent

30 Cent

2021

30 Cent

35 Cent

2022

30 Cent

38 Cent

2023

30 Cent

38 Cent

2024

30 Cent

38 Cent

2025

30 Cent

38 Cent

2026

38 Cent

38 Cent

Was bei der Beantragung der Entfernungspauschale wichtig ist

An sich haben alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf die Pendlerpauschale. Sie gilt jedoch nur dann, wenn es sich um Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte oder einem gleichbleibenden Sammelpunkt handelt. Fahrten zu anderen Tätigkeitsstätten gelten als Dienstreisen, womit nicht mehr die Pendlerpauschale, sondern die Kilometerpauschale greift.

Jetzt, wo wir geklärt haben, welche Pauschalen, wofür verwendet werden, wollen wir mal sehen, was es bei der Entfernungspauschale so zu berücksichtigen gibt. Schauen wir uns also an, worauf es ankommt:

Home-Office zählt nicht zu den Arbeitstagen

Bei den Arbeitstagen zählen selbstverständlich nur die Tage, an denen auch wirklich gearbeitet wird. Damit fallen Krankheits- und Urlaubstage weg, wodurch wir bei einer Fünf-Tages-Woche auf circa 220 Tage im Jahr kommen, die mit der Pendlerpauschale erstattet werden.

Das gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt und nicht im Home-Office gearbeitet wird. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden also zwischen Home-Office und Bürobesuchen abwechseln, ist es wichtig, die tatsächlichen Fahrten genau zu dokumentieren, um sie steuerlich absetzen zu können. Für die Tage im Homeoffice gilt zwar keine Pendlerpauschale, dafür aber die Homeoffice-Pauschale, bei der Ihnen 6 Euro pro Tag zustehen.

Nur der kürzeste Arbeitsweg wird berücksichtigt

Für die Berechnung der Wegstrecke und damit verbundenen Fahrtkosten zählt nur die Entfernungskilometer der einfachsten, kürzesten Arbeitsweg. Das heißt, wenn Mitarbeiter:innen mit ihrem Fahrrad Umwege fahren, haben sie kein Anrecht auf zusätzliche Kilometer, denn das Finanzamt akzeptiert nur den direkten Weg.

Die einzige Ausnahme dieser Regel besteht, wenn Sie stichhaltig argumentieren können, weshalb die Nutzung einer längeren Strecke sinnvoll ist. Liegt die alternative Strecke etwa nachweislich verkehrsgünstiger, stehen die Chancen gut, dass das Finanzamt diese auch anerkennt.

Bei der Kilometerzahl wird immer abgerundet

19,9 Kilometer fahren und 20 Kilometer steuerlich absetzen? Wir müssen Sie enttäuschen … damit ist das Finanzamt leider nicht einverstanden. Anders als im Matheunterricht muss bei der Kilometerzahl in der Steuererklärung immer abgerundet werden. Damit lassen sich bei 19,9 Kilometer nur 19 Kilometer ansetzen.

Die Entfernungspauschale gilt für alle Transportmittel

Das Fahrrad ist kaputt und stattdessen geht es mit dem Bus zur Arbeit? Das ist für die Berechnung der Pauschale überhaupt kein Problem, denn die Pendlerpauschale gilt für alle Transportmittel. Sogar selbst dann, wenn der Arbeitsweg zu Fuß zurückgelegt wird und rein theoretisch gar keine Reisekosten anfallen.

Keine Zeit für langwierige Prozesse? Zum Glück gibt es Pleo!

Wie Sie sehen, gibt es zwar keine allgemeine Kilometerpauschale für Fahrräder, dafür aber Sonderregelungen und einen Einbezug in die Kilometerpauschale.

Unternehmen und Mitarbeitende benötigen daher eine Menge Nachweise und müssen über die aktuelle Höhe der Entfernungspauschale informiert sein. Manuell ist das ein nerviger und zeitraubender Prozess.

Haben Sie keine Lust darauf? Pleo Rückerstattungen kennt sämtliche Regelungen und Pauschalbeträge und wendet diese ganz einfach im Hintergrund an. Außerdem hilft Ihnen Pleo dabei, ….

  • als Arbeitgebende immer den Überblick zu behalten,
  • Auslagen und Reisekosten bei Geschäftsreisen zu dokumentieren,
  • Fahrtwege schnell zu erfassen,
  • lästigen Papierkram zu vermeiden,
  • Sofort-Benachrichtigungen bei Rückerstattungen zu erhalten.

Doch das ist noch lange nicht alles. Wenn Ihnen herkömmliche Erstattungen immer noch zu aufwendig sind, können Sie sich auch komplett von ihnen verabschieden. Mit den Pleo Firmenkarten haben Finanzmanager:innen die Benzinausgaben und weitere Spesen der Belegschaft immer im Blick. Das erspart Ihnen Rückerstattungen und verhindert trotzdem, dass unerlaubt Ausgaben getätigt werden.

Fazit

Fassen wir einmal zusammen: Die Kilometerpauschale gilt nur für Dienstreisen und schließt Fahrräder weitgehend aus. Die Ausnahmen: Ihr Fahrrad ist motorisiert und fährt schneller als 25 km/h. Oder: Sie können nachweisen, dass Sie Ihr Fahrrad mindestens zweimal im Monat für eine dienstliche Fahrt genutzt haben und erhalten deshalb eine Erstattung von fünf Euro.

Und wenn alle Stricke reißen, steht Ihnen immer noch die Entfernungspauschale, oder Pendlerpauschale, für den täglichen Arbeitsweg zu. Sie gilt nämlich unabhängig vom Verkehrsmittel und beträgt nun sogar 38 Cent pro Kilometer.

Das Thema Kilometerpauschale fürs Fahrrad ist doch eigentlich gar nicht so kompliziert, oder? Wichtig ist, dass Sie die richtigen Hilfsmittel parat haben – und Pleo Rückerstattungen springt hier gerne für Sie ein!

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FAQs

Kann ich Fahrtkosten mit dem Fahrrad absetzen?

Ja, Sie können Fahrtkosten mit dem Fahrrad als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Absetzbar ist der tägliche Arbeitsweg, wobei die kürzeste, einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Berechnungsgrundlage gilt.

Wie hoch ist das Kilometergeld für ein Fahrrad?

Das Kilometergeld für Elektrofahrräder und E-Pedelecs auf dienstlichen Fahrten beträgt 20 Cent pro Kilometer für die gesamte Strecke. Die Entfernungspauschale für alle Fahrräder für den täglichen Arbeitsweg beträgt ab dem 01.01.2026 38 Cent pro Kilometer.

Kann man mit dem Fahrrad Kilometergeld geltend machen?

Ja, Sie können mit dem Fahrrad Kilometergeld geltend machen. Bei Dienstreisen steht Ihnen eine Erstattung vom Arbeitgeber zu, sofern Ihr Fahrrad der Versicherungspflicht unterliegt oder Sie eine regelmäßige Nutzung nachweisen können. Ansonsten ist eine Angabe in der Steuererklärung möglich.

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