Aktuelles zu Reisekosten: Welche Pauschalen für Reisekosten gelten 2025?
Wir haben uns gefragt, was im Bundesreisekostengesetz 2025 neu ist und was Sie bei der Abrechnung von Reisekosten beachten sollten. Dies ist unser Leitfaden zu Reisekosten 2025.
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Das Wichtigste auf einen Blick: 💡
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Was versteht man unter Reisekosten? Definition
Das Reisekostenrecht definiert klar, was man unter einer Dienstreise bzw. Geschäftsreise versteht. Konkret handelt es sich laut Reisekostenrecht bei einer Dienstreise um eine “beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit”, also eine Tätigkeit abseits von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die im Auftrag des Arbeitgebers geschieht. Und bei dieser beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit fallen Kosten an – sogenannte Reisekosten.
Spricht man in einem geschäftlichen Kontext von Reisekosten, ist die Rede von Kosten, die bei einer “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit" anfallen.
Reisekosten umfassen sämtliche Kosten, die im Rahmen von Dienstreisen bzw. Geschäftsreisen anfallen. Bei der steuerlichen Behandlung von Reisekosten wird zwischen Fahrtkosten, dem Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten anfallen. Werden im Rahmen einer Dienstreise private Tätigkeiten ausgeführt, fallen diese nicht unter die Reisekosten.
Übrigens: Bei den Reisekosten handelt es sich ausschließlich um Kosten, die im Rahmen von Dienstreisen anfallen und erstattet werden. Nicht unter die Reisekosten und ihre Erstattung fallen z. B. Fahrtkostenzuschüsse für den regulären Arbeitsweg und Sachbezugswerte im Unternehmen.
Wer übernimmt die Reisekosten?
Die Reisekosten, die im Rahmen einer Dienstreise anfallen, werden üblicherweise vom Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, die Reisekosten zu erstatten. Konkrete Pflichten werden oft im Detail geregelt.
Einerseits regelt §670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) den Ersatz von Aufwendungen und stellt klar, dass der Beauftragte, also der Arbeitgeber Aufwendungen “zum Zwecke der Ausführung des Auftrags” erstatten muss. Das verpflichtet den Arbeitgeber aber erst einmal nur dazu, Auslagen des bzw. der Arbeitnehmer:in gegen Vorlage von Belegen zu erstatten. Zur Auszahlung von Reisekostenpauschalen verpflichtet §670 nicht. Unterm Strich ist aber klar: Nachgewiesene Kosten, die einer Dienstreise dienen, müssen auch vom Arbeitgeber erstattet werden.
Die Übernahme der Fahrtkosten ist dagegen etwas komplexer. Entstehen die Fahrtkosten im Rahmen von Dienstfahrten, fällt die Pflicht dem Arbeitgeber zu. Entstehen die Fahrtkosten wiederum im Rahmen des täglichen Arbeitsweg, übernimmt oft der bzw. die Arbeitnehmer:in die Reisekosten. Verzichtet der Arbeitgeber auf einen freiwilligen Fahrtkostenzuschuss, können Angestellte ihre Benzinkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wer kann Reisekosten absetzen?
Erstattet ein Unternehmen Reisekosten, die aus einer Dienstreise entstanden sind, kann es diese von der Steuer absetzen. Findet eine Erstattung durch den Arbeitgeber statt, ist diese grundsätzlich steuerfrei. Eine wichtige Voraussetzung für die Steuerfreiheit lautet: Die Erstattung müsste andernfalls als Werbungskosten absetzbar sein.
Findet keine Erstattung durch das Unternehmen statt, haben Angestellte die Möglichkeit, die angefallenen Reisekosten, z. B. Fahrten im Auftrag des Unternehmens, als Werbungskosten in der Steuererklärung anzugeben. Die Angabe der Reisekosten als Werbungskosten senkt das zu versteuernde Einkommen und senkt damit die tatsächliche Steuerlast. Arbeitnehmer:innen sind dazu angehalten, diese Reisekosten zu dokumentieren, um sie dem Finanzamt bei Bedarf glaubhaft zu beweisen.
Neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern können auch andere Berufsgruppen ihre dienstlichen Reisekosten von der Steuer absetzen. Das gilt etwa für: Selbstständige, Vermieter:innen, Bewerber:innen auf dem Weg zu Vorstellungsgesprächen oder bei einer doppelten Haushaltsführung aus beruflichen Gründen.
Welche Reisekosten lassen sich absetzen?

Sind im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Reisekosten angefallen, die Sie selbst tragen, können Sie diese in Ihrer alljährlichen Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist aber, genau zu wissen, welche Reisekosten sich absetzen lassen und unter welche Kategorie diese fallen.
Die folgenden Reisekosten lassen sich von der Steuer absetzen:
- Fahrtkosten: Wie im obigen Beispiel erwähnt, sind dienstliche Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar. Darüber hinaus lässt sich der tägliche Arbeitsweg im Rahmen der Pendlerpauschale von der Steuer absetzen.
- Verpflegungsmehraufwendungen: Entstandene Kosten für Verpflegung bei der Arbeit abseits der ersten Tätigkeitsstätte können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, und zwar in Form von Pauschbeträgen.
- Übernachtungskosten: Ob im Inland oder Ausland, Übernachtungskosten, also der Preis für die Nacht im Hotel, sind steuerlich absetzbar, sofern die Übernachtung aus dienstlichen Gründen geschah.
- Reisenebenkosten: Alle weiteren Reisekosten, wie z. B. Parkgebühren, werden unter die Reisenebenkosten gefasst und werden ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt.
Möchten Sie Ihre Fahrtkosten von der Steuer absetzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die Erstattung funktioniert – in unserem Ratgeber “Fahrtkostenerstattung Arbeitgeber”.
Steuerliche Behandlung von Reisekosten: Was sind Reisekostenpauschalen und warum werden diese angepasst?
Als Alternative zur mühsamen Reisekostenabrechnung gegen Vorlage von Belegen erlaubt der Fiskus deutschen Unternehmen, sogenannte Pauschbeträge zur Erstattung von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten anzuwenden. Reisekostenpauschalen markieren den Mindestsatz für unterschiedliche Reisekosten, der ohne Belege erstattet werden muss.
Diese Reisekostenpauschalen bieten neben einer buchhalterischen Entlastung einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Erstattung von Reisekosten. Der Gesetzgeber passt sämtliche Reisekostenpauschalen und Regeln für Reisekosten regelmäßig an die aktuelle Preisentwicklung an, um Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber gleichermaßen zu schützen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht meist Ende November bis Anfang Dezember ein Schreiben zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung, in dem Sie einige Änderungen entnehmen können. Andere Pauschalen, wie z. B. die Entfernungspauschale, werden wiederum an anderer Stelle geregelt.
Im Folgenden werden wir sämtliche geltende Pauschalen genauer betrachten und anstehende Änderungen beleuchten:
Was ist beim Reisekostenrecht 2025 neu?
In den vergangenen Jahren bzw. im vergangenen Winter wurden mehrere Pauschalen rund um die Reisekosten überarbeitet und angehoben. Wir haben sämtliche Neuerungen für das Kalenderjahr 2025 gesammelt.
Laut Bundesreisekostengesetz 2025 treten folgende Änderungen an Reisekostenpauschalen in Kraft:
- Die Entfernungspauschale wurde bereits 2022 auf 0,30 EUR pro Kilometer bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer angehoben und gilt bis 2026.
- Die Verpflegungspauschalen im Inland bleiben bei 14,00 EUR bzw. 28,00 EUR.
- Für die Übernachtungspauschale im Inland ist 2025 keine Erhöhung vorgesehen. Auch LKW-Fahrer erhalten den Vorjahressatz von 9 EUR.
- Die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtungen auf Dienstreisen im Ausland ändern sich für 48 Länder.
Auf sämtliche Neuerungen für Reisekosten im Inland und Ausland werden wir in den kommenden Abschnitten im Detail eingehen.
Was wird sich beim Reisekostenrecht 2026 ändern?
Auch für das kommende Jahr dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen wieder einige Änderungen an den Pauschalen im Reisekostenrecht erwarten. Auch wenn viele Änderungen noch nicht fix sind, lassen sich bereits einige Neuerungen absehen.
Diese Neuerungen können Sie für das Reisekostenrecht 2026 erwarten:
- Auch wenn die aktuelle Entfernungspauschale bis einschließlich 2026 gilt, ist eine frühzeitige Erhöhung möglich. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, sieht der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD eine Erhöhung auf 0,38 EUR ab dem 1. Kilometer vor. Diese Änderung tritt voraussichtlich ab dem 01. Januar 2026 in Kraft.
- Für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Inland ist vorerst keine Änderung vorgesehen. Die aktuellen Pauschalen sind bereits seit drei Jahren gültig.
- Wir gehen allerdings davon aus, dass die Pauschalen für Verpflegung und Übernachtungen auf Dienstreisen im Ausland erneut angepasst werden. Ein entsprechendes BMF-Schreiben dürfte zum Jahresende 2025 veröffentlicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die beschriebenen Reisekostenpauschalen 2026 noch nicht endgültig beschlossen bzw. verkündet sind. Sämtliche Angaben sind deshalb ohne Gewähr.
Was sind Fahrtkosten?
Unter den Fahrtkosten versteht man Kosten, die bei der Beförderung im Rahmen einer “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit" oder beim täglichen Pendeln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anfallen. Mit Fahrtkosten sind nicht nur Fahrten mit dem privaten PKW und Dienstwagen, sondern auch Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel gemeint.
Angefallene Fahrtkosten können pauschal durch die Entfernungspauschale, im Volksmund auch Kilometerpauschale gedeckt werden und sollen neben Benzinkosten auch Kfz-Steuern, Versicherungen, Verschleiß, Reparaturen und Parkgebühren decken.
Entfernungspauschale 2025
Entfernungspauschalen greifen bei einer Fahrt im privaten Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte. Diese Pauschale kann bei der Steuererklärung im Rahmen der Pendlerpauschale angegeben werden. Das Finanzamt erkennt dabei nur die einfache Wegstrecke an.
Kilometerpauschalen können außerdem vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer:innen bei beruflich veranlassten Reisen außerhalb der Tätigkeitsstätte mit einem privaten Pkw (unabhängig von der Strecke) ausbezahlt werden, wenn auf die Vorlage von Belegen verzichtet wird. Darüber hinaus ist die Auszahlung eines Fahrtkostenzuschusses für den täglichen Arbeitsweg entlang derselben Entfernungspauschale möglich.
Die Entfernungspauschale 2025 beträgt vom ersten bis zum 20. Kilometer 0,30 EUR und ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR. Als Berechnungsgrundlage für die Auszahlung der Entfernungspauschale für den täglichen Arbeitsweg dient die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und der ersten Arbeitsstätte. Zurückgelegte Distanzen auf dienstlichen Fahrten müssen über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte wird Arbeitnehmer:innen von Arbeitgeber:innen arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet. Arbeitnehmer:innen müssen dort mindestens in geringem Umfang einer Tätigkeit nachgehen und die Wohnung muss eine getrennte ortsfeste betriebliche Einrichtung bei Arbeitgeber:innen oder einem Dritten (z. B. Kund:in) sein.
Zur ersten Tätigkeitsstätte können zählen:
- Büro
- Betriebsgelände
- Baucontainer oder Baustelle (wenn z. B. Handwerker:innen oder Architekten:innen Arbeiten durchführen)
- Bildungseinrichtungen (bei Teil- oder Vollzeitstudium)
- Heimatflughafen (für fliegendes Personal)
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?

Unter dem Verpflegungsmehraufwand versteht man Kosten, die für die Verpflegung während einer “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit” abseits der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte anfallen. Die Erstattung Mehraufwendungen für die Verpflegung sieht vor, Mehrkosten für Frühstück, Mittagessen und Abendessen auszugleichen. Das geschieht über sogenannte Verpflegungspauschalen.
Achtung: Die Erstattung der Kosten eines Geschäftsessens fällt nicht unter den Verpflegungsmehraufwand. Dienstlich veranlasste Geschäftsessen sind meist über die unternehmensinterne Reisekostenrichtlinie geregelt und werden zumeist unter Vorlage von Belegen erstattet. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Leitfaden zum Bewirtungsbeleg.
Verpflegungspauschalen 2025 im Inland
Diese Pauschalen sollten 2024 im Zuge des Wachstumschancengesetzes angehoben werden, allerdings kam es zu keiner Erhöhung der Verpflegungspauschalen. Für die Reisekostenabrechnung heißt das: bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes, gelten die gleichen Pauschalen wie die Jahre zuvor:
→ Eintägige Dienstreise (ab 8 Stunden bis 24 Stunden): 28,00 EUR (keine Veränderung zu 2024)
→ An- und Abreisetage bei mehrtägiger Dienstreise: 14,00 EUR (keine Veränderung zu 2024)
→ Voller Tag (24 Stunden) auf mehrtägiger Dienstreise: 28,00 EUR (keine Veränderung zu 2024)
Werden auf Dienstreisen Mahlzeiten gestellt, wird dieser Wert vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen – selbst wenn Arbeitnehmer:innen die Mahlzeit tatsächlich nicht zu sich genommen haben. Der Preis der Mahlzeit (Getränke einbezogen) darf dabei 60,00 EUR nicht überschreiten. Diese Preisgrenze gilt sowohl für Dienstreisen im In- als auch im Ausland.
Als Abzug kann geltend gemacht werden:
- Frühstück (wenn bereitgestellt): 20 Prozent der Verpflegungspauschale
- Mittag- oder Abendessen (wenn bereitgestellt): jeweils 40 Prozent der Verpflegungspauschale
Anmerkung: Ist eine Dienstreise kürzer als acht Stunden, wird kein Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand fällig.
Was sind Übernachtungskosten?
Unter Übernachtungskosten versteht man Kosten, die für eine Übernachtung im Rahmen einer “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit” anfallen. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich Kosten für die Nacht im Hotel geltend gemacht werden dürfen.
Zusätzlich gebuchte oder im Preis enthaltene Extraleistungen, wie z. B. das Hotelfrühstück, gelten nicht als Übernachtungskosten. Die Erstattung der Übernachtungskosten erfolgt anhand lokal variierender Übernachtungspauschalen.
Übernachtungspauschalen 2025 im Inland
Wie auch 2024 liegt die Übernachtungspauschale bei 20,00 EUR pro Übernachtung.
Höhere Ausgaben für Übernachtungskosten können als „notwendig“ geltend gemacht werden und nachgewiesene Übernachtungskosten werden bis zu einem Betrag von 70,00 EUR ohne Angabe weiterer Gründe als notwendig anerkannt.
Übernachtungspauschalen 2025 im Ausland
Am Ende des BMF-Schreibens zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung ist eine Tabelle angehängt, in der Sie alle Auslandspauschalen für jeweils Länder, Regionen und Großstädte entnehmen können. Für 2025 haben sich die Pauschalen in 48 Ländern geändert.
Diese Änderungen betreffen sowohl das Auslandstagegeld als auch die Übernachtungskosten – beides muss in der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden. Aber welche Pauschalen können Sie konkret für Ihre Reise ins Ausland in 2025 erwarten?
Hier die Änderungen der Pauschbeträge für 2025 und die Entwicklung der letzten Jahre:
|
(ab) 1.1.2025 |
2024 |
|||
|
Land/Ort |
Auslandstagegeld |
Auslandsübernachtungsgeld |
Auslandstagegeld |
Auslandsübernachtungsgeld |
|
Angola |
33 ⬇️ |
368 ⬆️ |
43 |
299 |
|
Armenien |
24 ⬆️ |
107 ⬆️ |
20 |
59 |
|
Äthiopien |
36 ⬆️ |
159 ⬆️ |
32 |
130 |
|
Bangladesch |
38 ⬇️ |
189 ⬆️ |
41 |
165 |
|
Benin |
33 ⬇️ |
168 ⬆️ |
43 |
168 |
|
Bhutan |
22 |
176 |
keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024 |
|
|
Brunei |
37 ⬇️ |
110 ⬆️ |
43 |
106 |
|
Costa Rica |
50 ⬆️ |
127 ⬆️ |
39 |
93 |
|
Eritrea |
38 ⬇️ |
78 ⬇️ |
41 |
91 |
|
Gabun |
53 ⬆️ |
263 ⬆️ |
43 |
183 |
|
Ghana |
38 |
203 ⬆️ |
38 |
148 |
|
Guatemala |
38 ⬆️ |
124 ⬆️ |
28 |
90 |
|
Indien (Bangalore) |
35 |
155 |
keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024 |
|
|
Indien (Chennai) |
18 ⬇️ |
80 ⬇️ |
26 |
85 |
|
Indien (Kalkutta) |
26 ⬇️ |
167 ⬆️ |
29 |
145 |
|
Indien (Mumbai) |
44 ⬆️ |
218 ⬆️ |
41 |
146 |
|
Indien (Neu Delhi) |
38 ⬆️ |
211 ⬆️ |
31 |
185 |
|
Indien (im Übrigen) |
18 ⬇️ |
80 ⬇️ |
26 |
85 |
|
Indonesien |
37 ⬆️ |
179 ⬆️ |
30 |
134 |
|
Japan (Osaka) |
27 |
141 |
keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024 |
|
|
Japan (im Übrigen) |
27 ⬇️ |
141 ⬇️ |
43 |
190 |
|
Kambodscha |
35 ⬆️ |
108 ⬆️ |
31 |
94 |
|
Kasachstan |
27 ⬇️ |
108 ⬇️ |
37 |
111 |
|
Kolumbien |
28 ⬇️ |
123 ⬆️ |
38 |
115 |
|
Kongo |
54 ⬇️ |
337 ⬆️ |
58 |
190 |
|
Kroatien |
38 ⬆️ |
191 ⬆️ |
29 |
107 |
|
Liberia |
54 |
173 |
keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024 |
|
|
Malediven |
58 ⬆️ |
200 ⬆️ |
43 |
170 |
|
Myanmar |
19 ⬇️ |
103 ⬇️ |
29 |
155 |
|
Palau |
42 |
193 ⬆️ |
42 |
179 |
|
Polen (Brelau) |
28 ⬆️ |
124 ⬆️ |
27 |
117 |
|
Polen (Warschau) |
33 ⬆️ |
143 ⬆️ |
24 |
109 |
|
Polen (im Übrigen) |
28 ⬆️ |
124 ⬆️ |
24 |
60 |
|
Russische Förderation (Moskau) |
25 |
235 ⬆️ |
25 |
110 |
|
Russische Förderation (St. Petersburg) |
23 ⬆️ |
133 ⬆️ |
21 |
114 |
|
Russische Förderation (im Übrigen) |
23 ⬆️ |
133 ⬆️ |
20 |
58 |
|
Simbawe |
52 ⬆️ |
198 ⬆️ |
37 |
140 |
|
Singapur |
59 ⬆️ |
277 ⬆️ |
45 |
197 |
|
Tadschikistan |
22 |
85 ⬇️ |
22 |
118 |
|
Taiwan |
42 ⬆️ |
174 ⬆️ |
38 |
143 |
|
Thailand |
30 ⬇️ |
114 ⬆️ |
31 |
110 |
|
Tonga |
24 ⬇️ |
102 ⬆️ |
32 |
94 |
|
Türkei (Ankara) |
26 |
110 |
keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024 |
|
|
Türkei (Izmir) |
36 ⬆️ |
120 ⬆️ |
24 |
55 |
|
Türkei (im Übrigen) |
20 ⬆️ |
107 ⬆️ |
14 |
95 |
|
Turkmenistan |
23 ⬇️ |
135 ⬆️ |
27 |
108 |
|
Uruguay |
33 ⬇️ |
113 ⬆️ |
40 |
90 |
|
Vietnam |
30 ⬇️ |
111 ⬆️ |
34 |
86 |
So haben sich die Pauschalen für Auslandsreisen in 2025 verändert:
- Für Reisen in manche Länder (z. B. Angola, Bangladesch, Kongo) hat sich das Auslandstagegeld verringert und das Auslandsübernachtungsgeld erhöht. Aus diesem Grund können wir nicht pauschal sagen, dass sich die Auslandspauschalen für ein Land erhöht oder verringert haben.
- Die Dienstreise in manche Länder (z. B. Costa Rica, Indonesien, Malediven) bedeutet erhöhte Pauschalen – sowohl für Auslandstagegeld als auch für Auslandsübernachtung. Das bedeutet für die meisten Länder eine erhöhte Reisekostenabrechnung und für wenige Länder eine Verringerung.
- Einige Länder und Städte (z. B. Ankara, Bangalore) wurden – im Vergleich zu 2024 – (wieder) in den ARVVwV 2025 aufgenommen.
Welche Pauschalen gelten für Reisenebenkosten 2025?
Sämtliche Kosten, die sich nicht unter den Kategorien Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten unterbringen lassen, aber dennoch der Erfüllung der “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit” dienen, werden unter den Sammelbegriff Reisenebenkosten gefasst.
Unter Reisenebenkosten fallen z. B. Parkplatzkosten, Mautgebühren, Telefonkosten oder auch Visa-Gebühren und Krankenhausrechnungen. Für die Erstattung der Reisenebenkosten gibt es keine gültigen Reisekostensätze. Hier ist die Vorlage von Belegen zwingend nötig, um Ansprüche auf eine Erstattung vom Arbeitgeber geltend zu machen.
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Fazit
Von der dienstlichen Fahrt zum Kunden bis zum mehrtägigen Aufenthalt im Ausland hat sich wieder einiges im Reisekostenrecht getan. Wir haben für Sie sämtliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem Reisekostenrecht zusammengetragen, sodass Sie für Ihre nächste Reisekostenabrechnung gerüstet sind.
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FAQs
Was versteht man unter Reisekosten?
Unter Reisekosten im geschäftlichen Sinne versteht man Kosten, die im Rahmen einer “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit” anfallen. Dabei kann es sich um eine einfache Fahrt zum Kunden oder eine mehrtägige Reise ins Ausland handeln.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Spesen zu zahlen?
Unter Vorlage von Belegen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Auslagen im Rahmen einer “beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit” zu erstatten. Zur Auszahlung von Pauschalen ist er nicht grundsätzlich verpflichtet.
Wie hoch sind die Reisekostenpauschalen 2025?
Viele Reisekostenpauschalen sind 2025 unverändert geblieben. Eine markante Veränderung sind allerdings die veränderten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen im Ausland. Diese haben sich für 48 Länder verändert.
