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Aktuelles zu Reisekosten 2024

Alle Jahre wieder … gibt es ein neues BMF-Schreiben, dass die in Reisekostenabrechnungen zu verwendenden Pauschalsätze neu festlegt. Was sich von 2023 auf 2024 ändert? Wir verraten es Ihnen …

Warum werden Reisekostenpauschalen jährlich angepasst?

In Deutschland passt der Gesetzgeber Sachbezugswerte und Auslandspauschalen jährlich an die aktuelle Preisentwicklung an. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht dazu meist Ende November, Anfang Dezember ein Schreiben zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung.

Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezüge sind geldwerte Einnahmen des Arbeitnehmers. Das betrifft alle Arbeitnehmervorteile, die einen Geldwert besitzen, aber nicht in Geld ausgezahlt werden.

Die Sachbezugswerte gelten oft für arbeitstägliche Mahlzeiten – also etwa kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in einer Kantine oder in einem Restaurant.

Auf Dienstreisen erhalten Arbeitnehmer:innen hingegen eine Verpflegungspauschale (siehe weiter unten „Verpflegungspauschalen 2024 im Inland“).

Was ist beim Reisekostenrecht 2024 neu?

  1. Die Verpflegungspauschalen im Inland erhöhen sich aller Voraussicht nach von 14,00 EUR auf 15,00 EUR bzw. von 28,00 EUR auf 30,00 EUR. Wichtig: Der Regierungsentwurf dazu gilt Stand 04.01.2024 als bislang nicht verabschiedet. Mehr Informationen finden Sie hier.
  2. Der monatliche Sachbezugswert steigt 2024 gegenüber 2023 um 25,00 EUR – statt 288,00 EUR sind es nun 313,00 EUR.
  3. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkünfte steigt 2024 um 13,00 EUR – statt 265,00 EUR sind es nun 278,00 EUR.
  4. Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Ausland ändert sich für 52 Länder (unter „Auslandspauschalen“ verraten wir Ihnen weitere Details).

Wie das Bundesfinanzministerium 2021 mitteilte, wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 gegenüber dem Vorjahr pandemiebedingt nicht neu festgesetzt. Für das Jahr 2023 wie auch für das Jahr 2024 wurden hingegen Änderungen, die Auslandspauschalen als auch die Sachbezugswerte betreffend, vom BMF veröffentlicht. Diese Änderungen wurden am Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 ausgerichtet.

Sie wollen es noch genauer wissen … ?

Hier finden Sie alle inländischen Sachbezugswerte, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekostenpauschalen im Überblick:

Sachbezugswerte 2024 im Inland

Verpflegung: 313,00 EUR monatlich (setzt sich aus monatlichen 65,00 EUR, täglichen 2,17 EUR, fürs Frühstück und jeweils 124,00 EUR, bzw. täglichen 4,13 EUR, fürs Mittag- und Abendessen zusammen)

Unterkunft und Miete: 278,00 EUR monatlich

Verpflegungspauschalen 2024 im Inland

Achtung: Der Regierungsentwurf zu den Verpflegungspauschalen im Inland gilt Stand 04.01.2024 als bislang nicht verabschiedet. Mehr Informationen finden Sie hier.

Voraussichtliche Verpflegungspauschalen 2024 im Inland:

Eintägige Dienstreise (ab 8 Stunden bis 24 Stunden): 15,00 EUR

An- und Abreisetage bei mehrtägiger Dienstreise: 15,00 EUR

Voller Tag (24 Stunden) auf mehrtägiger Dienstreise: voraussichtlich jeweils 30,00 EUR

Werden auf Dienstreisen Mahlzeiten gestellt, wird dieser Wert vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen – selbst wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeit tatsächlich nicht zu sich genommen hat. Der Preis der Mahlzeit (Getränke einbezogen) darf dabei 60,00 EUR nicht überschreiten. Diese Preisgrenze gilt sowohl für Dienstreisen im In- als auch im Ausland.

  • Bei einem gestellten Frühstück werden 20 Prozent von der Verpflegungspauschale abgezogen.
  • Bei einem gestellten Mittag- oder Abendessen werden jeweils 40 Prozent abgezogen.

Übernachtungspauschalen 2024 im Inland 

Wie auch 2023 liegt die Übernachtungspauschale bei 20,00 EUR pro Übernachtung.

Entfernungs- und Kilometerpauschale 2024

Entfernungspauschalen greifen bei einer Fahrt im privaten Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte. Diese Pauschale kann bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Das Finanzamt erkennt dabei nur die einfache Wegstrecke an.

Kilometerpauschalen werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Reisen außerhalb der Tätigkeitsstätte mit einem privaten Pkw (unabhängig von der Strecke) ausbezahlt. 

Teil des von der Regierung verabschiedeten Klimapakets ist es, die Entfernungs-/Kilometerpauschale ab 2021 bis 2027 zu splitten (siehe weiter unten „Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2024“).

Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet. Der Arbeitnehmer muss dort zumindest in geringem Umfang tätig werden und die Stätte muss eine von der Wohnung getrennten ortsfeste betriebliche Einrichtung beim Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) sein.

Dabei kann es sich auch um ein großflächiges Gebiet, wie ein Betriebsgelände oder eine Bildungseinrichtung im Teil- oder Vollzeitstudium handeln. Fliegendes Personal hat seine erste Tätigkeitsstätte am Heimatflughafen.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2024?

Pro Kilometer gibt es 0,30 EUR.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale/Pendlerpauschale 2024?

→ Bis 20 Kilometer Fahrtstrecke gibt es 0,30 EUR pro Kilometer.

→ Ab 21 Kilometer Fahrtstrecke (also für Fernpendler) wird die Pauschale 2024 auf 0,38 EUR erhöht.

→ Ab 2027 wird die Pauschale unabhängig von der Entfernung wieder auf 0,30 EUR gesenkt.

Auslandspauschalen

Dem Schreiben des BMF zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung ist eine Tabelle angehängt, die alle Auslandspauschalen für jeweils 180 Länder, Regionen und Großstädte aufführt.

Was ist neu bei den Auslandspauschalen 2024?

Für 2024 haben sich die Pauschalen in 52 Ländern geändert. Dabei sind die Pauschalen in 26 Ländern niedriger als noch 2023. In 43 Ländern steigen die Pauschalen 2023.

In folgenden Ländern sind die Pauschbeträge 2024 niedriger:

In folgenden Ländern sind die Pauschbeträge 2024 niedriger:

Land/Ort

Auslandstagegeld 2024 (€)

Übernachtungsgeld 2024 (€)

Sydney (Australien)

57/38

173

Brasilia (Brasilien)

51/34

88

Rio de Janeiro (Brasilien)

140

São Paulo

46/31

Brasilien (im Übrigen)

46/31

Hongkong (China)

71/48

Dschibuti

255

Fidschi

32/21

Georgien

87

Mailand (Italien)

42/28

Jamaika

39/26

Tokio (Japan)

50/33

Kap Verde

90

Kuba

170

Laos

71

Madagaskar

33/22

Marokko

41/28

87

Mauritius

44/29

172

Mongolei

23/16

Neuseeland

148

Norwegen

75/50

139

Sierra Leone

145

Kanarische Inseln (Spanien)

36/24

103

Spanien (im Übrigen)

103

Sri Lanka

36/24

Tschad

42/28

155

Für folgende Länder haben sich die Pauschbeträge 2024 erhöht:

Für folgende Länder haben sich die Pauschbeträge 2024 erhöht:

Land/Ort

Auslandstagegeld 2024 (€)

Übernachtungsgeld 2024 (€)

Äquatorialguinea

42/28

Canberra (Australien)

74/49

186

Australien (im Übrigen)

57/38

173

Barbados

54/36

206

Rio de Janeiro (Brasilien)

69/46

São Paulo (Brasilien)

151

Brasilien (im Übrigen)

88

Hongkong (China)

169

Dominikanische Republik

50/33

167

Dschibuti

77/52

Fidschi

183

Finnland

54/34

171

Georgien

45/30

Guinea

59/40

140

Mailand (Italien)

191

Rom (Italien)

48/32

150

Italien (im Übrigen)

42/28

150

Jamaika

171

Tokio (Japan)

285

Kamerun

56/37

275

Ottawa (Kanada)

62/41

214

Toronto (Kanada)

54/36

392

Vancouver (Kanada)

52

304

Kanada (im Übrigen)

54/36

214

Kap Verde

38/25

Kuba

51/34

Laos

35/24

Libanon

69/46

146

Madagaskar

116

Mosambik

51/34

208

Neuseeland

58/39

148

Österreich

50/33

117

Paraguay

39/26

124

Philippinen

41/28

140

Sierra Leone

57/38

Barcelona (Spanien)

144

Madrid (Spanien)

42/28

131

Palma de Mallorca (Spanien)

44/29

142

Sri Lanka

112

Südsudan

51/34

159

Trinidad und Tobago

66/44

203

Tunesien

144

Zentralafrikanische Republik

53/36

210

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