Aktuelles zu Reisekosten 2025

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Aktuelles zu Reisekosten 2025 | Pleo Blog
14:03
Das CFO-Playbook 2025
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Über 3.000 europäische Führungskräfte geben Einblicke

Alle Jahre wieder … gibt es ein neues BMF-Schreiben, dass die Pauschalsätze für Reisekosten neu festlegt. Welche neuen Regeln für Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand und Fahrkosten gelten – hier finden Sie alle wichtigen Infos auf einen Blick …

Warum werden Reisekostenpauschalen jährlich angepasst?

In Deutschland passt der Gesetzgeber Sachbezugswerte, Auslandspauschalen und Regeln für Reisekosten jährlich an die aktuelle Preisentwicklung an, um Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen zu schützen.

Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht meist Ende November bis Anfang Dezember ein Schreiben zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung, in dem Sie alle Änderungen entnehmen können.

Was sind Sachbezugswerte?

Sachbezüge sind geldwerte Einnahmen von Arbeitnehmer:innen. Sie betreffen alle Arbeitnehmervorteile, die einen Geldwert besitzen, aber nicht in Geld ausgezahlt werden.

Die Sachbezugswerte gelten oft für arbeitstägliche Mahlzeiten – also etwa kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in einer Kantine oder in einem Restaurant.

Auf Dienstreisen erhalten Arbeitnehmer:innen hingegen eine Verpflegungspauschale (siehe weiter unten „Verpflegungspauschalen 2025 im Inland“).

Was ist beim Reisekostenrecht 2025 neu?

  1. Die Verpflegungspauschalen im Inland bleiben bei 14,00 EUR bzw. 28,00 EUR.

  2. Der monatliche Sachbezugswert steigt für 2025 um 20,00 EUR – statt 313,00 EUR sind es nun 333,00 EUR.

  3. Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkünfte steigt 2025 um 13,00 EUR – statt 265,00 EUR sind es jetzt 278,00 EUR.

  4. Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Ausland ändert sich für 48 Länder (unter „Auslandspauschalen“ verraten wir Ihnen weitere Details).

Für das Jahr 2025 wurden Änderungen (für Auslandspauschalen als auch Sachbezugswerte) veröffentlicht. Pauschalen vereinfachen den Erstattungsprozess für Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen – sie sparen Zeit und geben eine klare Orientierung.

Übernachtungen im Ausland machen die Abrechnung von Reisekosten komplexer, da jede Dienstreise ins Ausland an individuelle Pauschalen geknüpft ist und diese auch je nach Stadt und Land stark variieren können. Auch für 2025 wurden Änderungen der Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland veröffentlicht – und wir haben die aktuellen Änderungen für Sie im Abschnitt „Auslandspauschalen“ zusammengefasst.

Reisekosten: Pauschalen, Mehraufwand & Co

Sie wollen es noch genauer wissen…?

Hier finden Sie alle inländischen Sachbezugswerte, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekostenpauschalen im Überblick:

Sachbezugswerte 2025 im Inland

Verpflegung: 333,00 EUR monatlich (setzt sich aus monatlichen 69,00 EUR, täglichen 2,30 EUR, fürs Frühstück und jeweils 132,00 EUR, bzw. täglichen 4,40 EUR, fürs Mittag- und Abendessen zusammen; pro Kalendertag: 11,10 EUR)

Unterkunft und Miete: 282,00 EUR monatlich (pro Kalendertag: 9,40 EUR)

Entwicklung der Sachbezüge im Inland:

 

2025

2024

2023

Verpflegung (monatlich)

333,00

313,00

288,00

Unterkunft/Miete (monatlich)

282,00

278,00

265,00

Verpflegungspauschalen 2025 im Inland

Diese Pauschalen sollten 2024 im Zuge des Wachstumschancengesetzes angehoben werden, allerdings kam es zu keiner Erhöhung der Verpflegungspauschalen. Für die Reisekostenabrechnung heißt das: bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes, gelten die gleichen Pauschalen wie die Jahre zuvor:

Eintägige Dienstreise (ab 8 Stunden bis 24 Stunden): 28,00 EUR (keine Veränderung zu 2024)

An- und Abreisetage bei mehrtägiger Dienstreise: 14,00 EUR (keine Veränderung zu 2024)

Voller Tag (24 Stunden) auf mehrtägiger Dienstreise: 28,00 EUR (keine Veränderung zu 2024)

Werden auf Dienstreisen Mahlzeiten gestellt, wird dieser Wert vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen – selbst wenn Arbeitnehmer:innen die Mahlzeit tatsächlich nicht zu sich genommen hat. Der Preis der Mahlzeit (Getränke einbezogen) darf dabei 60,00 EUR nicht überschreiten. Diese Preisgrenze gilt sowohl für Dienstreisen im In- als auch im Ausland.

Als Abzug kann geltend gemacht werden:

  • Frühstück (wenn bereitgestellt): 20 Prozent der Verpflegungspauschale
  • Mittag- oder Abendessen (wenn bereitgestellt): jeweils 40 Prozent der Verpflegungspauschale

Übernachtungspauschalen 2025 im Inland

Wie auch 2024 liegt die Übernachtungspauschale bei 20,00 EUR pro Übernachtung.

Höhere Ausgaben für Übernachtungskosten können als „notwendig“ geltend gemacht werden und nachgewiesen Übernachtungskosten werden bis zu einem Betrag von 70,00 EUR ohne Angabe weiterer Gründe als notwendig anerkannt.

Entfernungs- und Kilometerpauschale 2024

Entfernungspauschalen greifen bei einer Fahrt im privaten Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte. Diese Pauschale kann bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Das Finanzamt erkennt dabei nur die einfache Wegstrecke an.

Kilometerpauschalen werden von Arbeitgeber:in an Arbeitnehmer:in bei beruflich veranlassten Reisen außerhalb der Tätigkeitsstätte mit einem privaten Pkw (unabhängig von der Strecke) ausbezahlt.

Teil des von der Regierung verabschiedeten Klimapakets ist es, die Entfernungs-/Kilometerpauschale ab 2021 bis 2027 zu splitten (siehe weiter unten „Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2025“).

Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte wird Arbeitnehmer:innen von Arbeitgeber:innen arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet. Arbeitnehmer:innen müssen dort mindestens in geringem Umfang einer Tätigkeit nachgehen und die Wohnung muss eine getrennte ortsfeste betriebliche Einrichtung bei Arbeitgeber:innen oder einem Dritten (z. B. Kund:in) sein.

Zur ersten Tätigkeitsstätte können zählen:

  • Büro
  • Betriebsgelände
  • Baucontainer oder Baustelle (wenn z. B. Handwerker:innen oder Architekten:innen Arbeiten durchführen)
  • Bildungseinrichtungen (bei Teil- oder Vollzeitstudium)
  • Heimatflughafen (für fliegendes Personal)

Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2025?

Pro Kilometer gibt es 0,30 EUR und durch die erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale/Pendlerpauschale 2025?

→ Bis 20 Kilometer Fahrtstrecke gibt es 0,30 EUR pro Kilometer.

→ Ab 21 Kilometer Fahrtstrecke (also für Fernpendler) können 0,38 EUR geltend gemacht werden.

→ Ab 2027 wird die Pauschale unabhängig von der Entfernung voraussichtlich wieder auf 0,30 EUR gesenkt.

Reisekosten & Verpflegungsmehraufwand
 

Auslandspauschalen

Am Ende des BMF-Schreibens zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung ist eine Tabelle angehängt, in der Sie alle Auslandspauschalen für jeweils Länder, Regionen und Großstädte entnehmen können.

Was ist neu bei den Auslandspauschalen 2025?

Für 2025 haben sich die Pauschalen in 48 Ländern geändert.

Diese Änderungen betreffen sowohl das Auslandstagegeld als auch die Übernachtungskosten – beides muss in der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden.

Aber welche Pauschalen können Sie konkret für Ihre Reise ins Ausland in 2025 erwarten?

Hier die Änderungen der Pauschbeträge für 2025 und die Entwicklung der letzten Jahre:

 

(ab) 1.1.2025

2024

Land/Ort

Auslandstagegeld
(in €)

Auslandsübernachtungsgeld
(in €)

Auslandstagegeld
(in €)

Auslandsübernachtungsgeld
(in €)

Angola

33 ⬇️

368 ⬆️

43

299

Armenien

24 ⬆️

107 ⬆️

20

59

Äthiopien

36 ⬆️

159 ⬆️

32

130

Bangladesch

38 ⬇️

189 ⬆️

41

165

Benin

33 ⬇️

168 ⬆️

43

168

Bhutan

22

176

keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024

Brunei

37 ⬇️

110 ⬆️

43

106

Costa Rica

50 ⬆️

127 ⬆️

39

93

Eritrea

38 ⬇️

78 ⬇️

41

91

Gabun

53 ⬆️

263 ⬆️

43

183

Ghana

38

203 ⬆️

38

148

Guatemala

38 ⬆️

124 ⬆️

28

90

Indien (Bangalore)

35

155

keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024

Indien (Chennai)

18 ⬇️

80 ⬇️

26

85

Indien (Kalkutta)

26 ⬇️

167 ⬆️

29

145

Indien (Mumbai)

44 ⬆️

218 ⬆️

41

146

Indien (Neu Delhi)

38 ⬆️

211 ⬆️

31

185

Indien (im Übrigen)

18 ⬇️

80 ⬇️

26

85

Indonesien

37 ⬆️

179 ⬆️

30

134

Japan (Osaka)

27

141

keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024

Japan (im Übrigen)

27 ⬇️

141 ⬇️

43

190

Kambodscha

35 ⬆️

108 ⬆️

31

94

Kasachstan

27 ⬇️

108 ⬇️

37

111

Kolumbien

28 ⬇️

123 ⬆️

38

115

Kongo

54 ⬇️

337 ⬆️

58

190

Kroatien

38 ⬆️

191 ⬆️

29

107

Liberia

54

173

keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024

Malediven

58 ⬆️

200 ⬆️

43

170

Myanmar

19 ⬇️

103 ⬇️

29

155

Palau

42

193 ⬆️

42

179

Polen (Brelau)

28 ⬆️

124 ⬆️

27

117

Polen (Warschau)

33 ⬆️

143 ⬆️

24

109

Polen (im Übrigen)

28 ⬆️

124 ⬆️

24

60

Russische Förderation (Moskau)

25

235 ⬆️

25

110

Russische Förderation (St. Petersburg)

23 ⬆️

133 ⬆️

21

114

Russische Förderation (im Übrigen)

23 ⬆️

133 ⬆️

20

58

Simbawe

52 ⬆️

198 ⬆️

37

140

Singapur

59 ⬆️

277 ⬆️

45

197

Tadschikistan

22

85 ⬇️

22

118

Taiwan

42 ⬆️

174 ⬆️

38

143

Thailand

30 ⬇️

114 ⬆️

31

110

Tonga

24 ⬇️

102 ⬆️

32

94

Türkei (Ankara)

26

110

keine Pauschalen lt. ARVVwV 2024

Türkei (Izmir)

36 ⬆️

120 ⬆️

24

55

Türkei (im Übrigen)

20 ⬆️

107 ⬆️

14

95

Turkmenistan

23 ⬇️

135 ⬆️

27

108

Uruguay

33 ⬇️

113 ⬆️

40

90

Vietnam

30 ⬇️

111 ⬆️

34

86

So haben sich die Pauschalen für Auslandsreisen in 2025 verändert:

  • Für Reisen in manche Länder (z. B. Angola, Bangladesch, Kongo) hat sich das Auslandstagegeld verringert und das Auslandsübernachtungsgeld erhöht. Aus diesem Grund können wir nicht pauschal sagen, dass sich die Auslandspauschalen für ein Land erhöht oder verringert haben.
  • Die Dienstreise in manche Länder (z. B. Costa Rica, Indonesien, Maledieven) bedeutet erhöhte Pauschalen – für Auslandstagegeld als auch für Auslandsübernachtung. Das bedeutet für die meisten Länder eine erhöhte Reisekostenabrechnung und für wenige Länder eine Verringerung.
  • Einige Länder und Städte (z. B. Ankara, Bangalore) wurden – im Vergleich zu 2024 – (wieder) in den ARVVwV 2025 aufgenommen.

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