Aktuelles zu Reisekosten 2024
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Alle Jahre wieder … gibt es ein neues BMF-Schreiben, dass die in Reisekostenabrechnungen zu verwendenden Pauschalsätze neu festlegt. Was sich von 2023 auf 2024 ändert? Wir verraten es Ihnen …
Warum werden Reisekostenpauschalen jährlich angepasst?
In Deutschland passt der Gesetzgeber Sachbezugswerte und Auslandspauschalen jährlich an die aktuelle Preisentwicklung an. Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht dazu meist Ende November, Anfang Dezember ein Schreiben zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung .
Was sind Sachbezugswerte?
Sachbezüge sind geldwerte Einnahmen des Arbeitnehmers. Das betrifft alle Arbeitnehmervorteile, die einen Geldwert besitzen, aber nicht in Geld ausgezahlt werden.
Die Sachbezugswerte gelten oft für arbeitstägliche Mahlzeiten – also etwa kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in einer Kantine oder in einem Restaurant.
Auf Dienstreisen erhalten Arbeitnehmer:innen hingegen eine Verpflegungspauschale ( siehe weiter unten „Verpflegungspauschalen 2024 im Inland“ ).
Was ist beim Reisekostenrecht 2024 neu?
- Die Verpflegungspauschalen im Inland haben sich aller Voraussicht nach nicht von 14,00 EUR auf 16,00 EUR bzw. von 28,00 EUR auf 32,00 EUR erhöht, sondern bleiben wie 2023 bei 14,00 EUR bzw. 28,00. Mehr Informationen finden Sie hier .
- Der monatliche Sachbezugswert steigt 2024 gegenüber 2023 um 25,00 EUR – statt 288,00 EUR sind es nun 313,00 EUR.
- Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkünfte steigt 2024 um 13,00 EUR – statt 265,00 EUR sind es nun 278,00 EUR.
- Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Ausland ändert sich für 52 Länder (unter „Auslandspauschalen“ verraten wir Ihnen weitere Details).
Wie das Bundesfinanzministerium 2021 mitteilte, wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022 gegenüber dem Vorjahr pandemiebedingt nicht neu festgesetzt. Für das Jahr 2023 wie auch für das Jahr 2024 wurden hingegen Änderungen, die Auslandspauschalen als auch die Sachbezugswerte betreffend, vom BMF veröffentlicht. Diese Änderungen wurden am Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 ausgerichtet.
Sie wollen es noch genauer wissen … ?
Hier finden Sie alle inländischen Sachbezugswerte, Verpflegungsmehraufwendungen und Reisekostenpauschalen im Überblick:
Sachbezugswerte 2024 im Inland
→ Verpflegung: 313,00 EUR monatlich (setzt sich aus monatlichen 65,00 EUR, täglichen 2,17 EUR, fürs Frühstück und jeweils 124,00 EUR, bzw. täglichen 4,13 EUR, fürs Mittag- und Abendessen zusammen)
→ Unterkunft und Miete: 278,00 EUR monatlich
Verpflegungspauschalen 2024 im Inland
→ Eintägige Dienstreise (ab 8 Stunden bis 24 Stunden): 28,00 EUR (keine Veränderung zu 2023)
→ An- und Abreisetage bei mehrtägiger Dienstreise: 14,00 EUR (keine Veränderung zu 2023)
→ Voller Tag (24 Stunden) auf mehrtägiger Dienstreise: 28,00 EUR (keine Veränderung zu 2023)
Werden auf Dienstreisen Mahlzeiten gestellt, wird dieser Wert vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen – selbst wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeit tatsächlich nicht zu sich genommen hat. Der Preis der Mahlzeit (Getränke einbezogen) darf dabei 60,00 EUR nicht überschreiten. Diese Preisgrenze gilt sowohl für Dienstreisen im In- als auch im Ausland.
- Bei einem gestellten Frühstück werden 20 Prozent von der Verpflegungspauschale abgezogen.
- Bei einem gestellten Mittag- oder Abendessen werden jeweils 40 Prozent abgezogen.
Übernachtungspauschalen 2024 im Inland
Wie auch 2023 liegt die Übernachtungspauschale bei 20,00 EUR pro Übernachtung.
Entfernungs- und Kilometerpauschale 2024
Entfernungspauschalen greifen bei einer Fahrt im privaten Pkw zur ersten Tätigkeitsstätte. Diese Pauschale kann bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Das Finanzamt erkennt dabei nur die einfache Wegstrecke an.
Kilometerpauschalen werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei beruflich veranlassten Reisen außerhalb der Tätigkeitsstätte mit einem privaten Pkw (unabhängig von der Strecke) ausbezahlt.
Teil des von der Regierung verabschiedeten Klimapakets ist es, die Entfernungs-/Kilometerpauschale ab 2021 bis 2027 zu splitten ( siehe weiter unten „Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2024“ ).
Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?
Die erste Tätigkeitsstätte wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber arbeitsrechtlich dauerhaft zugeordnet. Der Arbeitnehmer muss dort zumindest in geringem Umfang tätig werden und die Stätte muss eine von der Wohnung getrennten ortsfeste betriebliche Einrichtung beim Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. einem Kunden) sein.
Dabei kann es sich auch um ein großflächiges Gebiet, wie ein Betriebsgelände oder eine Bildungseinrichtung im Teil- oder Vollzeitstudium handeln. Fliegendes Personal hat seine erste Tätigkeitsstätte am Heimatflughafen.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale 2024?
Pro Kilometer gibt es 0,30 EUR.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale/Pendlerpauschale 2024?
→ Bis 20 Kilometer Fahrtstrecke gibt es 0,30 EUR pro Kilometer.
→ Ab 21 Kilometer Fahrtstrecke (also für Fernpendler) wird die Pauschale 2024 auf 0,38 EUR erhöht.
→ Ab 2027 wird die Pauschale unabhängig von der Entfernung voraussichtlich wieder auf 0,30 EUR gesenkt.
Auslandspauschalen
Dem Schreiben des BMF zur Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung ist eine Tabelle angehängt, die alle Auslandspauschalen für jeweils 180 Länder, Regionen und Großstädte aufführt.
Was ist neu bei den Auslandspauschalen 2024?
Für 2024 haben sich die Pauschalen in 52 Ländern geändert. Dabei sind die Pauschalen in 26 Ländern niedriger als noch 2023. In 43 Ländern steigen die Pauschalen 2023.
In folgenden Ländern sind die Pauschbeträge 2024 niedriger:
Land/Ort |
Auslandstagegeld 2024 (€) |
Übernachtungsgeld 2024 (€) |
---|---|---|
Sydney (Australien) |
57/38 |
173 |
Brasilia (Brasilien) |
51/34 |
88 |
Rio de Janeiro (Brasilien) |
– |
140 |
São Paulo |
46/31 |
– |
Brasilien (im Übrigen) |
46/31 |
– |
Hongkong (China) |
71/48 |
– |
Dschibuti |
– |
255 |
Fidschi |
32/21 |
– |
Georgien |
– |
87 |
Mailand (Italien) |
42/28 |
– |
Jamaika |
39/26 |
– |
Tokio (Japan) |
50/33 |
– |
Kap Verde |
– |
90 |
Kuba |
– |
170 |
Laos |
– |
71 |
Madagaskar |
33/22 |
– |
Marokko |
41/28 |
87 |
Mauritius |
44/29 |
172 |
Mongolei |
23/16 |
– |
Neuseeland |
– |
148 |
Norwegen |
75/50 |
139 |
Sierra Leone |
– |
145 |
Kanarische Inseln (Spanien) |
36/24 |
103 |
Spanien (im Übrigen) |
– |
103 |
Sri Lanka |
36/24 |
– |
Tschad |
42/28 |
155 |
Für folgende Länder haben sich die Pauschbeträge 2024 erhöht:
Land/Ort |
Auslandstagegeld 2024 (€) |
Übernachtungsgeld 2024 (€) |
---|---|---|
Äquatorialguinea |
42/28 |
– |
Canberra (Australien) |
74/49 |
186 |
Australien (im Übrigen) |
57/38 |
173 |
Barbados |
54/36 |
206 |
Rio de Janeiro (Brasilien) |
69/46 |
– |
São Paulo (Brasilien) |
– |
151 |
Brasilien (im Übrigen) |
– |
88 |
Hongkong (China) |
– |
169 |
Dominikanische Republik |
50/33 |
167 |
Dschibuti |
77/52 |
– |
Fidschi |
– |
183 |
Finnland |
54/34 |
171 |
Georgien |
45/30 |
– |
Guinea |
59/40 |
140 |
Mailand (Italien) |
– |
191 |
Rom (Italien) |
48/32 |
150 |
Italien (im Übrigen) |
42/28 |
150 |
Jamaika |
– |
171 |
Tokio (Japan) |
– |
285 |
Kamerun |
56/37 |
275 |
Ottawa (Kanada) |
62/41 |
214 |
Toronto (Kanada) |
54/36 |
392 |
Vancouver (Kanada) |
52 |
304 |
Kanada (im Übrigen) |
54/36 |
214 |
Kap Verde |
38/25 |
– |
Kuba |
51/34 |
– |
Laos |
35/24 |
– |
Libanon |
69/46 |
146 |
Madagaskar |
– |
116 |
Mosambik |
51/34 |
208 |
Neuseeland |
58/39 |
148 |
Österreich |
50/33 |
117 |
Paraguay |
39/26 |
124 |
Philippinen |
41/28 |
140 |
Sierra Leone |
57/38 |
– |
Barcelona (Spanien) |
– |
144 |
Madrid (Spanien) |
42/28 |
131 |
Palma de Mallorca (Spanien) |
44/29 |
142 |
Sri Lanka |
– |
112 |
Südsudan |
51/34 |
159 |
Trinidad und Tobago |
66/44 |
203 |
Tunesien |
– |
144 |
Zentralafrikanische Republik |
53/36 |
210 |
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